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Definitionen in der mündlichen Prüfung
Perpedes
Unregistered
 
#1
21.04.2022, 19:59
IHello,

meine mündliche Prüfung steht bald an. Mein Problem sind die Definitionen.  Vor allem im Strafrecht. Für die Klausuren habe ich mich an die Kommentare geklammert. In der mündlichen sind die ja nicht erlaubt. Wie habt ihr euch hier vorbereitet? Stupide auswendig lernen wie beim ersten? 
Grüße
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Diesdasananas
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#2
21.04.2022, 20:24
Ja, tatsächlich hab ich einfach auswendig gelernt. Also die Klassiker nur (242,243,249,263,250…). Am Ende wurde tatsächlich nur stupide genau das abgefragt in der Prüfung. Musste sogar die Vermögensbegriffe aufzählen und Raub von räuberischer Erpressung abgrenzen mit den Theorien. Völlig bescheuert für das zweite Examen… aber gut.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.04.2022, 10:02
What? Gar kein Bock...
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HoffnungNRW
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#4
22.04.2022, 10:25
Das absolut Prüferabhängig. Mein Prüfer hat sogar explizit gesagt, dass man Definitionen ja im 2. Examen nicht auswendig kennen muss und hat sie uns - nachdem alle falsch lagen - einfach nochmal gesagt und das nicht negativ bewertet.  DaumenHoch

Ich würde die o.g. §§ lernen und gängige Theorien. Vertiefen würde ich das allerdings nicht.
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Jura10089472
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#5
22.04.2022, 11:32
Ich würde insb. StPO Definitionen lernen. Ich hatte einen Kollegen in der mündlichen, der nicht einmal den Beschuldigten definieren konnte. Kam nicht besonders gut an
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