07.04.2022, 21:40
Liebes Forum,
ich stehe vor dem Berufseinstieg und würde zunächst gerne in einer eher kleineren Kanzlei (ca. 10 Berufsträger) starten. Meine Frage ist nun: Versperre ich mir so tatsächlich einen möglichen späteren Wechsel in eine MK/GK, falls mir die „fww“ doch nicht zusagt?
Hat da vielleicht jemand von euch sogar persönliche Erfahrung?
Noten sind 8,5 und 8,8.
Vielen Dank!
ich stehe vor dem Berufseinstieg und würde zunächst gerne in einer eher kleineren Kanzlei (ca. 10 Berufsträger) starten. Meine Frage ist nun: Versperre ich mir so tatsächlich einen möglichen späteren Wechsel in eine MK/GK, falls mir die „fww“ doch nicht zusagt?
Hat da vielleicht jemand von euch sogar persönliche Erfahrung?
Noten sind 8,5 und 8,8.
Vielen Dank!
07.04.2022, 22:12
(07.04.2022, 21:40)fww-Gast schrieb: Liebes Forum,Wenn du nach kurzer Zeit wechseln möchtest, sollte das klappen.
ich stehe vor dem Berufseinstieg und würde zunächst gerne in einer eher kleineren Kanzlei (ca. 10 Berufsträger) starten. Meine Frage ist nun: Versperre ich mir so tatsächlich einen möglichen späteren Wechsel in eine MK/GK, falls mir die „fww“ doch nicht zusagt?
Hat da vielleicht jemand von euch sogar persönliche Erfahrung?
Noten sind 8,5 und 8,8.
Vielen Dank!
Nach längerer Zeit wird es schwierig, weil du einen ganz anderen Beruf ausüben wirst als den eines typischen GK-Anwalts.
08.04.2022, 00:11
Innerhalb von so 5 Jahren problemlos möglich. Irgendwann bist du halt zu alt für die typische GK Struktur und willst kein reiner Zuarbeiter mehr sein.
08.04.2022, 15:02
In den ersten paar Jahren geht das schon, aber erwarte nicht, dass Dir Deine Zeit in der FWW angerechnet wirst. Du startest dann trotzdem als First-Year in der GK