09.03.2022, 10:49
Hey Leute,
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
09.03.2022, 13:24
Wieso kommst du denn auf 0?
09.03.2022, 13:42
(09.03.2022, 13:24)HerrKules schrieb: Wieso kommst du denn auf 0?
Gibt für das vorgeworfene Verhalten kein Schmerzensgeld. Die klagende Partei hat sich aber von ihrem Anwalt nicht beirren lassen und "geht bis zum BGH"
Ich glaube ich komme aus der Nummer raus, weil man aus der Klage entnehmen kann, dass die 6k ein Mindestbetrag sind. Dann kann man wohl den nehmen.
09.03.2022, 14:54
(09.03.2022, 10:49)Tierig23 schrieb: Hey Leute,
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Damit hast Du schon den Grund gefunden, warum die Fundstelle nicht richtig sein kann. Maßgeblich für den Streitwert ist das Interesse, also hier der geforderte Betrag, und zwar sowohl vorläufig als auch endgültig.
09.03.2022, 22:15
(09.03.2022, 14:54)Praktiker schrieb:(09.03.2022, 10:49)Tierig23 schrieb: Hey Leute,
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Damit hast Du schon den Grund gefunden, warum die Fundstelle nicht richtig sein kann. Maßgeblich für den Streitwert ist das Interesse, also hier der geforderte Betrag, und zwar sowohl vorläufig als auch endgültig.
So ist es.
Könntest du uns vielleicht verraten, auf welche Fundstelle du dich beziehst?


