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Klage einlegen oder erheben
ÖRecht_Noob
Unregistered
 
#1
19.02.2022, 18:00
Kurze Frage:

Formuliere ich: „Die Klage wurde am […] erhoben“ oder „Die Klage wurde am […] eingelegt“

Würde eigentlich eingelegt sagen, oder?

Danke für die Hilfe
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GASTNRW1
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2021
#2
19.02.2022, 18:38
eingelegt werden nur Sardinen
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Gast
Unregistered
 
#3
19.02.2022, 18:58
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb:  eingelegt werden nur Sardinen

Und Fleisch in Marinade :)
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Gast
Unregistered
 
#4
19.02.2022, 19:20
In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.

Also:
ZPO, §§ 253 I, 261 I: Erhebung der Klage
VwGO, § 81 I 1: Klage ist (...) zu erheben

Wenn es um Klausuren geht, reagieren Korrektor*innen oft allergisch, wenn man nicht mal den Gesetzeswortlaut abschreiben kann.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.02.2022, 19:29
(19.02.2022, 19:20)Gast schrieb:  In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.

Also:
ZPO, §§ 253 I, 261 I: Erhebung der Klage
VwGO, § 81 I 1: Klage ist (...) zu erheben

Wenn es um Klausuren geht, reagieren Korrektor*innen oft allergisch, wenn man nicht mal den Gesetzeswortlaut abschreiben kann.


Nochmal der gleiche Gast:

Wonach man noch differenzieren könnte, wäre der Akt des "Einschickens" der Klage bei Gericht (dann wäre die Klage anhängig - da würde ich aber besser von "einreichen" sprechen) und der Zustellung (s.o.).
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Gast
Unregistered
 
#6
19.02.2022, 20:00
(19.02.2022, 19:20)Gast schrieb:  In einem solchen Fall würde ich immer das Gesetz konsultieren. Denn was da drin steht, kann schonmal nicht falsch sein.

So und nicht anders.

Erhoben wird demnach ferner
  • Widerspruch gegen Mahnbescheid (§ 694 I ZPO)
Eingelegt werden demgegenüber bspw.:
  • Einspruch gegen VU/VB (vgl. § 340 I ZPO)
  • Einspruch gegen Strafbefehl (vgl. § 410 I 1 StPO)
  • Berufung (vgl. § 519 I ZPO bzw. § 314 I StPO bzw. § 124a II 1, V 5 Hs. 2 VwGO)
  • Revision (vgl. § 549 I 1 ZPO bzw. § 341 I StPO bzw. § 139 I 1, 2 VwGO)
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Gast
Unregistered
 
#7
19.02.2022, 22:55
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb:  eingelegt werden nur Sardinen

Wie ich den Spruch hasse. Das Gesetz spricht selbst teilweise von einlegen.
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Gast
Unregistered
 
#8
19.02.2022, 23:49
(19.02.2022, 22:55)Gast schrieb:  
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb:  eingelegt werden nur Sardinen

Wie ich den Spruch hasse. Das Gesetz spricht selbst teilweise von einlegen.

rechtsmittel. alles andere wird erhoben oder beantragt
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Gast
Unregistered
 
#9
19.02.2022, 23:50
(19.02.2022, 23:49)Gast schrieb:  
(19.02.2022, 22:55)Gast schrieb:  
(19.02.2022, 18:38)GASTNRW1 schrieb:  eingelegt werden nur Sardinen

Wie ich den Spruch hasse. Das Gesetz spricht selbst teilweise von einlegen.

rechtsmittel. alles andere wird erhoben oder beantragt

*mit ausnahme des WS
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