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  5. Corona-Beihilfe: welche Abzüge (Versorgungswerk?) oder komplett beitragsfrei?
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Corona-Beihilfe: welche Abzüge (Versorgungswerk?) oder komplett beitragsfrei?
RA-Gast
Unregistered
 
#1
14.02.2022, 23:46
Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mit eine Corona-Beihilfe gezahlt.

Meine Frage ist: Muss ich für die Corona Beihilfe 18,6 % an das Rechtsanwaltsversorgungswerk zahlen?

Oder ist die Corona-Beihilfe wirklich komplett beitragsfrei oder (leider) "nur" steuerfrei?

Danke!  Wink Smile Cheese Upside_down

Grützle, Greetzle, Grüße  Cowboy Victory
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Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

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Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
Unregistered
 
#2
15.02.2022, 00:06
Also ich habe im Dezember die Corona-Prämie in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Da ich normalerweise meine Beiträge zum VW auch nicht selbst abführe, gehe ich mal davon aus, wäre die Abführung notwendig gewesen, hätte mein AG das gemacht. Hat er aber nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass mir das Geld voll zusteht.
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