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Verzugszinsen / Klageschrift: Tippfehler in der Nebenforderung
forumsgast
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#1
31.01.2022, 19:19
Hallo, folgender Sachverhalt: in der Klageschrift wurde statt 9% (Geschäftsleute) 5% Verzugszinsen verlangt. Im Schriftverkehr taucht lediglich die Formulierung "marktübliche Verzinsung" auf, ohne den Tippfehler zu bemerken. Erst nach Urteilsschluss ist das Missverständnis aufgefallen. Kann Berichtigung nach ZPO verlangt werden und bis wann müsste dieses Verlangen eingereicht werden? Vielen Dank im Voraus.
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Gast
Unregistered
 
#2
31.01.2022, 19:29
Es handelt sich nicht um einen Tippfehler. Aus dem Antrag ist einseitig ersichtlich was der Kläger begehrt
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
31.01.2022, 22:17
Verstehe ich den Fall richtig, dass 9 % beantragt und zugesprochen waren? 319 ZPO ist nicht anwendbar, wenn das Gericht zu Unrecht einem Antrag gefolgt ist, weil es sich nicht verschrieben hat, sondern eben so entscheiden wollte. Da gilt 318 ZPO und bleibt allenfalls die Berufung.
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forumsgast
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Registriert seit: Jan 2022
#4
02.02.2022, 13:44
Vielen Dank für die Antworten.
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forumsgast
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Registriert seit: Jan 2022
#5
02.02.2022, 13:46
@Praktiker: 5% beantragt, 5% zugesprochen, Kläger hat sich in der Klage vertippt.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#6
02.02.2022, 19:02
(02.02.2022, 13:46)forumsgast schrieb:  @Praktiker: 5% beantragt, 5% zugesprochen, Kläger hat sich in der Klage vertippt.

Sofern nicht verjährt, kann die Differenz mit neuer Klage geltend gemacht werden, oder durch Klageerweiterung in der Berufung. Sonst geht da nichts.
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