19.01.2022, 20:20
Hallo ihr Lieben,
ich benötige einmal Rat bzw. Erfahrung, vielleicht ist da ja jemand, der die Erfahrungen bereits gemacht habe.
Ich werde ab 01.02.2022 im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftiger beginnen. Die Stelle ist bis Ende des Jahres befristet. Die Stelle ist zum Übergang gut, ich möchte jedoch in Zukunft als RA tätig werden.
Wenn ich nun nichts unternehme, werde ich in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Ich möchte jedoch bereits jetzt in die Rechtsanwaltsversorgungskammer einzahlen. Welche Möglichkeiten gibt es in dieser Konstellation das zu bewerkstelligen?
Folgende mögliche Optionen kamen mir bisher in den Sinn:
1. Als Rechtsanwalt zulassen ("Wohnanschrift-Kanzlei") ohne Umsatz; Dadurch muss der Arbeitgeber aus dem öD die Rentenbeiträge an die Rechtsanwaltsversorgungskammer entrichten, ist das korrekt?
2. Zusätzliche Anstellung als RA im Rahmen eines 450 Euro Jobs mit Befreiung von der DRV mit geringer Stundenzahl pro Monat (Für Anwartschaft und hinsichtlich der Nachversicherung in der Rechtsanwaltsversorungskammer)
Gibt es weitere Ideen oder Ratschläge? Ich hatte noch etwas im Forum von "nur die Mindestbeiträge in der Versorgungskammer zahlen" hier im Forum gelesen, da bin ich aber noch nicht schlau geworden bisher.
Die Nachversicherung gem. § 184 SGB VI wurde aufgeschoben, weil voraussichtlich innerhalb von 2 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Referendariat eine andere, in der Rentenversicherung versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen wird. Das Ausscheiden als Referendar war am 03.06.21 - Wenn ich es richtig verstehe, dann kann ich bis 03.06.2023 noch in die Rechtsanwaltsversorgungskammer aufgenommen werden und die Beiträge aus dem Ref werden dann nachversichert; Egal was ich bis 03.06.2023 mache, verstehe ich das richtig?
Vorab herzlichen Dank für eure Hilfe!
ich benötige einmal Rat bzw. Erfahrung, vielleicht ist da ja jemand, der die Erfahrungen bereits gemacht habe.
Ich werde ab 01.02.2022 im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftiger beginnen. Die Stelle ist bis Ende des Jahres befristet. Die Stelle ist zum Übergang gut, ich möchte jedoch in Zukunft als RA tätig werden.
Wenn ich nun nichts unternehme, werde ich in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Ich möchte jedoch bereits jetzt in die Rechtsanwaltsversorgungskammer einzahlen. Welche Möglichkeiten gibt es in dieser Konstellation das zu bewerkstelligen?
Folgende mögliche Optionen kamen mir bisher in den Sinn:
1. Als Rechtsanwalt zulassen ("Wohnanschrift-Kanzlei") ohne Umsatz; Dadurch muss der Arbeitgeber aus dem öD die Rentenbeiträge an die Rechtsanwaltsversorgungskammer entrichten, ist das korrekt?
2. Zusätzliche Anstellung als RA im Rahmen eines 450 Euro Jobs mit Befreiung von der DRV mit geringer Stundenzahl pro Monat (Für Anwartschaft und hinsichtlich der Nachversicherung in der Rechtsanwaltsversorungskammer)
Gibt es weitere Ideen oder Ratschläge? Ich hatte noch etwas im Forum von "nur die Mindestbeiträge in der Versorgungskammer zahlen" hier im Forum gelesen, da bin ich aber noch nicht schlau geworden bisher.
Die Nachversicherung gem. § 184 SGB VI wurde aufgeschoben, weil voraussichtlich innerhalb von 2 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Referendariat eine andere, in der Rentenversicherung versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen wird. Das Ausscheiden als Referendar war am 03.06.21 - Wenn ich es richtig verstehe, dann kann ich bis 03.06.2023 noch in die Rechtsanwaltsversorgungskammer aufgenommen werden und die Beiträge aus dem Ref werden dann nachversichert; Egal was ich bis 03.06.2023 mache, verstehe ich das richtig?
Vorab herzlichen Dank für eure Hilfe!

