04.01.2022, 00:08
Falsch.
Erstmal ist es mitnichten so, dass die nächste Instanz immer alles "richtet". Es gibt diverse Entscheidungen, die unanfechtbar oder sofort wirksam sind, was du als Berufsanfänger vielleicht nicht wissen kannst. Wenn ich jemanden für sechs Wochen in die Psychiatrie einweise oder den Eltern mit sofortiger Wirkung die elterliche Sorge für ein Kind entziehe und dieses dann in die Pflege des Jugendamtes kommt, sind bereits gravierende Folgen eingetreten, bevor die nächste Instanz (einen Antrag vorausgesetzt!) überhaupt die Akte auf dem Tisch hat. Gleiches gilt bei Haftvorführungen, einstweiligen Verfügungen etc. Entscheidungen nach 495a ZPO sind gar nicht angreifbar, auch wenn's da um nicht viel geht - für manche Menschen ist eine Verurteilung über 600 Euro (plus nicht unerhebliche Verfahrenskosten) auch schon ziemlich schmerzhaft.
Zweitens werden die Weichen in der ersten Instanz gestellt. Eine Beweiswürdigung im Urteil ist - sofern sie allgemeine Regeln enthält - kaum angreifbar, also entscheide ich letztlich abschließend.
Wenn doch mal was ins Rechtsmittel geht und die Entscheidung abgeändert wird, soll es halt so sein (ob es dann richtig ist, ist eine andere Frage), ist mir persönlich egal. Natürlich haben die Entscheidungen für MICH keine Konsequenzen, für die Parteien, Beschuldigten oder Betroffenen aber umso mehr.
Also komm mir nicht mit "keine Verantwortung"???
Erstmal ist es mitnichten so, dass die nächste Instanz immer alles "richtet". Es gibt diverse Entscheidungen, die unanfechtbar oder sofort wirksam sind, was du als Berufsanfänger vielleicht nicht wissen kannst. Wenn ich jemanden für sechs Wochen in die Psychiatrie einweise oder den Eltern mit sofortiger Wirkung die elterliche Sorge für ein Kind entziehe und dieses dann in die Pflege des Jugendamtes kommt, sind bereits gravierende Folgen eingetreten, bevor die nächste Instanz (einen Antrag vorausgesetzt!) überhaupt die Akte auf dem Tisch hat. Gleiches gilt bei Haftvorführungen, einstweiligen Verfügungen etc. Entscheidungen nach 495a ZPO sind gar nicht angreifbar, auch wenn's da um nicht viel geht - für manche Menschen ist eine Verurteilung über 600 Euro (plus nicht unerhebliche Verfahrenskosten) auch schon ziemlich schmerzhaft.
Zweitens werden die Weichen in der ersten Instanz gestellt. Eine Beweiswürdigung im Urteil ist - sofern sie allgemeine Regeln enthält - kaum angreifbar, also entscheide ich letztlich abschließend.
Wenn doch mal was ins Rechtsmittel geht und die Entscheidung abgeändert wird, soll es halt so sein (ob es dann richtig ist, ist eine andere Frage), ist mir persönlich egal. Natürlich haben die Entscheidungen für MICH keine Konsequenzen, für die Parteien, Beschuldigten oder Betroffenen aber umso mehr.
Also komm mir nicht mit "keine Verantwortung"???
04.01.2022, 00:10
... und eine letzte Entscheidung: ich bin dafür verantwortlich, dass das Verfahren überhaupt läuft und dass es richtig läuft. Auch das wirkt sich unmittelbar auf die Beteiligten aus.
Das kennst du in der Großbude nicht, wenn du da nicht spurst, kommt halt der nächste und wird verschlissen.
Das kennst du in der Großbude nicht, wenn du da nicht spurst, kommt halt der nächste und wird verschlissen.
04.01.2022, 00:27
Man kann sicher viel am Richtersein kritisieren, aber dass man keine Verantwortung tragen würde, amüsiert mich.
04.01.2022, 00:36
(04.01.2022, 00:10)Gustav Brennmann schrieb: ... und eine letzte Entscheidung: ich bin dafür verantwortlich, dass das Verfahren überhaupt läuft und dass es richtig läuft. Auch das wirkt sich unmittelbar auf die Beteiligten aus.Hört sich alles nur nach platten GK-Klischees an...
Das kennst du in der Großbude nicht, wenn du da nicht spurst, kommt halt der nächste und wird verschlissen.
Von einem Richter würde man eigentlich eine differenziertere Aussage erwarten.
04.01.2022, 09:44
(04.01.2022, 00:36)Gast schrieb:(04.01.2022, 00:10)Gustav Brennmann schrieb: ... und eine letzte Entscheidung: ich bin dafür verantwortlich, dass das Verfahren überhaupt läuft und dass es richtig läuft. Auch das wirkt sich unmittelbar auf die Beteiligten aus.Hört sich alles nur nach platten GK-Klischees an...
Das kennst du in der Großbude nicht, wenn du da nicht spurst, kommt halt der nächste und wird verschlissen.
Von einem Richter würde man eigentlich eine differenziertere Aussage erwarten.
War auch mein Gedanke. Verstehe auch nicht wieso Richter so ein Verhalten ggü der GK an den Tag legen. Werden davon nicht negativ beeinflusst. Neid aufs Geld? Unzufrieden mit dem eigenen Job?
Ist ja nicht so, dass hier Anwälte aus der GK gegen Richter hetzen. Das sind eher Beiträge von Referendaren und Berufsanfängern in anderen Bereichen so wie sich das liest.
Aber das hatte mich damals nach meinem Wechsel von der GK in die Justiz auch gewundert. In der GK ist die Justiz nie ein Thema gewesen. Umgekehrt mussten meine neuen "Kollegen" in der Justiz beim Mittagessen aber andauernd gegen Großkanzleien (über das normale Anwaltsgemecker hinaus) schießen.
Ansonsten finde ich, dass es mit der Arbeitszeit wie sie hier im guten Sinn propagiert wird, hinkommt. Selbst wenn es paar Stunden mehr sind, ist das immer noch top. Leichte Schwankungen kann es da auch geben.
Das Gemecker um das Geld habe ich nie verstanden. Für den Staatsdienst ist Richter noch einer der best bezahlten "normalen" Berufe. Trotz Dauergemecker. Vergleiche mit GKs sind da einfach schlecht gewählt. Natürlich kann man davon träumen im Staatsdienst wie in der Wirtschaft bezahlt zu werden...
Klar Immobilienkauf in Großstadt ist schwer, ist aber auf Anwaltsseite jetzt auch nicht der Selbstläufer.