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  5. Kanzleibestätigung?
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Kanzleibestätigung?
1994
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2021
#1
19.12.2021, 20:50
Hallo zusammen,

dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag? 

Danke schonmal.
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DerDa
Member
***
Beiträge: 84
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#2
19.12.2021, 21:32
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb:  Hallo zusammen,

dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag? 

Danke schonmal.


Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
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Gast
Unregistered
 
#3
19.12.2021, 21:56
(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:  
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb:  Hallo zusammen,

dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag? 

Danke schonmal.


Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.

Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.
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1994
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2021
#4
19.12.2021, 22:33
(19.12.2021, 21:56)Gast schrieb:  
(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:  
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb:  Hallo zusammen,

dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag? 

Danke schonmal.


Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.

Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.

Hat dir deine Kanzlei einfach ne Bestätigung geschrieben? Wie sieht die aus?
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Gast
Unregistered
 
#5
20.12.2021, 10:38
Ja? Einfach eine Bestätigung. Das hat nichts mit der Versicherung zu tun.
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Gast2
Unregistered
 
#6
21.01.2022, 20:07
(19.12.2021, 21:56)Gast schrieb:  
(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:  
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb:  Hallo zusammen,

dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag? 

Danke schonmal.


Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.

Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.
RAK Karlsruhe? Darf ich dich fragen wie lange der Zeitraum zwischen Antrag und Vereidigung war?
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