08.11.2021, 21:58
Wie sieht es aus, wenn man zunächst durch das erste Examen fällt, dann aber 2x 8 Punkte macht? Ist damit die Justiz und GK ausgeschlossen? Das Argument wäre, dass man mit etwas mehr Glück knapp bestanden hätte, dann aber keine Chance hätte bei der Bewerbung, also ist der Zweitversuch entsprechend zu beurteilen (es sei denn, das Ergebnis ist zweistellig)
08.11.2021, 22:05
(08.11.2021, 21:58)Berliner Treff schrieb: Wie sieht es aus, wenn man zunächst durch das erste Examen fällt, dann aber 2x 8 Punkte macht? Ist damit die Justiz und GK ausgeschlossen? Das Argument wäre, dass man mit etwas mehr Glück knapp bestanden hätte, dann aber keine Chance hätte bei der Bewerbung, also ist der Zweitversuch entsprechend zu beurteilen (es sei denn, das Ergebnis ist zweistellig)
Woher soll die jeweilige Personalabteilung überhaupt wissen, dass das 1. Examen erst im Zweitversuch bestanden wurde?
08.11.2021, 22:33
Ich bin im ersten Staatsexamen im ersten Versuch krachend gescheitert. Dann erstmal eine Ausbildung gemacht und im Job gearbeitet. Später 2. Versuch 8,0 und im 2. Staatsexamen knapp unter 10. Niemand, wirklich niemand hat sich negativ im Vorstellungsgespräch geäußert, weder GK noch Justiz. Bei beiden hab ich eine Zusage bekommen.
Ich hab es auch nur erwähnt, weil zwischen ersten und zweiten Versuch so viel Zeit vergangen ist.
Mach dir keinen Kopf, du hast ja mit den beiden erfolgreichen Ergebnissen bewiesen, dass du es drauf hast.
Ich hab es auch nur erwähnt, weil zwischen ersten und zweiten Versuch so viel Zeit vergangen ist.
Mach dir keinen Kopf, du hast ja mit den beiden erfolgreichen Ergebnissen bewiesen, dass du es drauf hast.
08.11.2021, 22:57
Nicht die Tatsache, dass jemand im zweiten Versuch gute Noten geschafft hat würde mich zweifeln lassen, sondern der in diesem Thread geäußerte Gedankengang.
09.11.2021, 10:40