24.10.2021, 14:25
Hallo!
Ich habe folgende Frage: Bei mir beginnt demnächst die Anwaltsstation und ich wurde gefragt, ob ich nicht nebenher noch an einer Fachhochschule dozieren möchte.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob das soweit überhaupt möglich/gestattet wird. Dass die Anwaltskanzlei zustimmen muss ist klar, jedoch frage ich mich, ob das Ausbildungsgericht hier überhaupt gestattet – oder eben nicht.
Ich bin für 4 Tage die Woche eingestellt beim Anwalt.
Weiß da jemand was zu?
Besten Gruß!
Ich habe folgende Frage: Bei mir beginnt demnächst die Anwaltsstation und ich wurde gefragt, ob ich nicht nebenher noch an einer Fachhochschule dozieren möchte.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob das soweit überhaupt möglich/gestattet wird. Dass die Anwaltskanzlei zustimmen muss ist klar, jedoch frage ich mich, ob das Ausbildungsgericht hier überhaupt gestattet – oder eben nicht.
Ich bin für 4 Tage die Woche eingestellt beim Anwalt.
Weiß da jemand was zu?
Besten Gruß!
24.10.2021, 23:34
(24.10.2021, 14:25)dorsi1 schrieb: Hallo!
Ich habe folgende Frage: Bei mir beginnt demnächst die Anwaltsstation und ich wurde gefragt, ob ich nicht nebenher noch an einer Fachhochschule dozieren möchte.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob das soweit überhaupt möglich/gestattet wird. Dass die Anwaltskanzlei zustimmen muss ist klar, jedoch frage ich mich, ob das Ausbildungsgericht hier überhaupt gestattet – oder eben nicht.
Ich bin für 4 Tage die Woche eingestellt beim Anwalt.
Weiß da jemand was zu?
Besten Gruß!
Geht! Ich habe das auch gemacht. Das Ausbildungsgericht weiß doch gar nicht, welchen Deal du mit der Kanzlei hat. Die Nebentätigkeitsregelung gilt grundsätzlich für sämtliche Stationen.
25.10.2021, 15:46
(24.10.2021, 23:34)Gast schrieb:(24.10.2021, 14:25)dorsi1 schrieb: Hallo!
Ich habe folgende Frage: Bei mir beginnt demnächst die Anwaltsstation und ich wurde gefragt, ob ich nicht nebenher noch an einer Fachhochschule dozieren möchte.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob das soweit überhaupt möglich/gestattet wird. Dass die Anwaltskanzlei zustimmen muss ist klar, jedoch frage ich mich, ob das Ausbildungsgericht hier überhaupt gestattet – oder eben nicht.
Ich bin für 4 Tage die Woche eingestellt beim Anwalt.
Weiß da jemand was zu?
Besten Gruß!
Geht! Ich habe das auch gemacht. Das Ausbildungsgericht weiß doch gar nicht, welchen Deal du mit der Kanzlei hat. Die Nebentätigkeitsregelung gilt grundsätzlich für sämtliche Stationen.
Danke!