24.08.2018, 10:31
Idee:
vor dem 2. Examen eine Rechtsschutzversicherung abschließen ohne Selbstbeteiligung, die Verwaltungsrecht umfasst und schon im Vorverfahren greift. Gegen den Notenbescheid Widerspruch einlegen und an einen Anwalt mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht wenden. Mit Glück bringt es einem ein paar Pünktchen mehr, im schlechtesten Fall ändert sich nichts und man hat ein bisschen Geld an die Versicherung verloren.
Was haltet ihr davon? Wie sind allgemein die Aussichten, bei der Prüfungsanfechtung im 2. Examen etwas herauszuschlagen?
vor dem 2. Examen eine Rechtsschutzversicherung abschließen ohne Selbstbeteiligung, die Verwaltungsrecht umfasst und schon im Vorverfahren greift. Gegen den Notenbescheid Widerspruch einlegen und an einen Anwalt mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht wenden. Mit Glück bringt es einem ein paar Pünktchen mehr, im schlechtesten Fall ändert sich nichts und man hat ein bisschen Geld an die Versicherung verloren.
Was haltet ihr davon? Wie sind allgemein die Aussichten, bei der Prüfungsanfechtung im 2. Examen etwas herauszuschlagen?
25.08.2018, 13:22
Rechtsschutzversicherungen zahlen in der Regel nur die Gebühren nach dem RVG; ein auf Prüfungsrecht spezialisierter Anwalt wird aber in der Regel nur mit Vergütungsvereinbarung tätig werden.
26.08.2018, 08:42
Ich halte das für erbärmlich und riesengroßen Quatsch.