26.09.2021, 16:08
Also Haarspalterei 18P
26.09.2021, 17:30
(26.09.2021, 02:01)Andreas schrieb:(25.09.2021, 23:01)Gast schrieb: Beim gut ist es noch krasser und beim Sehr Gut dann am krasstesten: Letzteres beginnt in Klausuren bei 16 P, in der Gesamtnote schon bei 14 P.
Meines Erachtens kann man das rechtfertigen. Neun Punkte in einer einzelnen Klausur sind zwar stabil, aber noch nicht berauschend. Wer dieses stabile von 9 dann aber rechtsgebietsübergreifend in allen Klausuren schafft, der hat zwar auch im Schnitt dann "nur" neun Punkte. Er hat aber zugleich unter Beweis gestellt, dass er JEDE Klausur auf beachtlichem Niveau lösen kann. Diese Konstantheit des Niveaus und dieses Allroundertalent sind schon für sich genommen wieder honorierungswürdig.
Ob das aber wirklich der Gedanken des Gesetzgebers für diesen Unterschied war: Keine Ahnung.
Ich finde die Herleitung gar nicht weit hergeholt. In den Einzelklausuren kann es durchaus sein, dass man mit 9 noch im Durchschnitt liegt, sich also im Vergleich zu den Mitprüflingen nicht abhebt. Auf das Examen verteilt hebt man sich mit 9+ allerdings ab, erreicht also einen Wert, der über den Durschnitt der Mitprüflinge liegt.
der durchschnitt bei klausuren liegt bei rund 5.5 punkten.
jede 9p klausur gilt als überdurchschnittlich und wird auch so eingeordnet.