23.09.2021, 11:10
Hallo :)
Nehmt bzw. habt ihr alle Gesetze und Kommentare schon zur 1. Klausur im Examen mitgenommen oder nur die Gesetze und Kommentare die an diesem Tag gebraucht werden? Darf zurzeit leider nicht schwer tragen.
Schon einmal vielen Dank
Nehmt bzw. habt ihr alle Gesetze und Kommentare schon zur 1. Klausur im Examen mitgenommen oder nur die Gesetze und Kommentare die an diesem Tag gebraucht werden? Darf zurzeit leider nicht schwer tragen.
Schon einmal vielen Dank
23.09.2021, 11:45
Alle.
Im VerwR braucht man u.U. für die Fristen die ZPO. Im ZR (§ 823 II BGB) evtl. das StR.
Im VerwR braucht man u.U. für die Fristen die ZPO. Im ZR (§ 823 II BGB) evtl. das StR.
23.09.2021, 12:03
(23.09.2021, 11:10)JuraXY schrieb: Hallo :)
Nehmt bzw. habt ihr alle Gesetze und Kommentare schon zur 1. Klausur im Examen mitgenommen oder nur die Gesetze und Kommentare die an diesem Tag gebraucht werden? Darf zurzeit leider nicht schwer tragen.
Schon einmal vielen Dank
Man sollte grundsätzlich alle mitnehmen, da auch das LJPA davon ausgeht, dass dir alle zur Verfügung stehen.
Ruf doch vielleicht vorher an und frag ob du die Gesetze etc schon ein paar Tage vorher dort lagern kannst wenn dir an dem Tag selbst niemand tragen helfen kann oder du mehrere Tage zum Tragen brauchst. Ansonsten würde ich sagen, dass du die Sachen in einen großen Rollkoffer packen könntest. Den musst du auch nicht tragen, wenn du einen barrierefreien Weg zum Gericht findest (Aufzug).
23.09.2021, 12:56
Unbedingt alles mitnehmen!
Im Strafrecht, etwa bei Vermögens bzw Eigentumsdelikten könntest du auch das BGB brauchen! Im ÖffR vielleicht auch wegen Fristen, für Zivilrecht kann auch StGB von Nöten sein, wegen 823 oder auch Staatshaftungsrecht, dann ÖR!
Im Strafrecht, etwa bei Vermögens bzw Eigentumsdelikten könntest du auch das BGB brauchen! Im ÖffR vielleicht auch wegen Fristen, für Zivilrecht kann auch StGB von Nöten sein, wegen 823 oder auch Staatshaftungsrecht, dann ÖR!