20.09.2021, 19:15
Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Verwaltungsstation hat man mich dazu abgestellt, elend lange Vermerke zu bestimmten Rechtsthemen zu erstellen, die von der Verwaltung für den Hausgebrauch genutzt werden kann. Derzeitig ist bereits absehbar, dass die Vermerke in einer Schublade landen und alle 1000 Jahre herausgekramt werden.
Da ich der alleinige Verfasser der Vermerke bin, frage ich mich, ob ich größere Teilde der Vermerke für eigene Veröffentlichungen wiederverwenden kann. Die Vermerke sind abstrakt gefasst und haben keinen konkreten Fallbezug, daher nehme ich an, dass dagegen nichts spräche.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Euer Bonner Referendar
im Rahmen meiner Verwaltungsstation hat man mich dazu abgestellt, elend lange Vermerke zu bestimmten Rechtsthemen zu erstellen, die von der Verwaltung für den Hausgebrauch genutzt werden kann. Derzeitig ist bereits absehbar, dass die Vermerke in einer Schublade landen und alle 1000 Jahre herausgekramt werden.
Da ich der alleinige Verfasser der Vermerke bin, frage ich mich, ob ich größere Teilde der Vermerke für eigene Veröffentlichungen wiederverwenden kann. Die Vermerke sind abstrakt gefasst und haben keinen konkreten Fallbezug, daher nehme ich an, dass dagegen nichts spräche.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Euer Bonner Referendar