02.08.2021, 15:12
Hallo zusammen,
ich werde Anfang kommenden Jahres mein Referendariat abschließen und weiß eigentlich schon ziemlich sicher, dass ich Richterin werden möchte. Was mich allerdings etwas abschreckt, sind Aussagen, die in die Richtung gehen, zumindest während der Proberichterzeit sei man ein "Spielball der Justiz". Dies macht mir vor allem im Hinblick auf etwaige Versetzungen quer durch's Bundesland Sorgen. Mein Partner und ich wollen ggf. in eine andere Stadt ziehen und uns dort etwas neues aufbauen, so dass es für mich persönlich nicht denkbar wäre, direkt nach einem Jahr versetzungsbedingt wieder umziehen zu müssen.
Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob hier irgendjemand Erfahrungen (auch zweiter Hand) hat bezüglich der Versetzungspolitik in Baden-Württemberg und in Bayern? Quer durch's Bundesland möglich, nur innerhalb des OLG-Bezirks oder sogar doch überwiegend nur im LG-Bezirk?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
ich werde Anfang kommenden Jahres mein Referendariat abschließen und weiß eigentlich schon ziemlich sicher, dass ich Richterin werden möchte. Was mich allerdings etwas abschreckt, sind Aussagen, die in die Richtung gehen, zumindest während der Proberichterzeit sei man ein "Spielball der Justiz". Dies macht mir vor allem im Hinblick auf etwaige Versetzungen quer durch's Bundesland Sorgen. Mein Partner und ich wollen ggf. in eine andere Stadt ziehen und uns dort etwas neues aufbauen, so dass es für mich persönlich nicht denkbar wäre, direkt nach einem Jahr versetzungsbedingt wieder umziehen zu müssen.
Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob hier irgendjemand Erfahrungen (auch zweiter Hand) hat bezüglich der Versetzungspolitik in Baden-Württemberg und in Bayern? Quer durch's Bundesland möglich, nur innerhalb des OLG-Bezirks oder sogar doch überwiegend nur im LG-Bezirk?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
02.08.2021, 18:27
Für BW kann man jedenfalls sagen, dass die beiden OLG-Bezirke quasi Ausland füreinander sind. Es gibt verschiedene Personalreferenten und ein Wechsel ist selbst freiwillig extrem ungewöhnlich, unfreiwillig habe ich noch nie gehört.
Was es gibt, ist, dass man in erster Station weiter weg vom Wohnort eingesetzt wird und in der zweiten dann möglichst näher kommt. Dass man aber vom Wohnort weg zugewiesen wird in einer nicht mehr machbaren Entfernung, kenne ich so nicht.
Wenn Du nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen ziehst, hast Du garantiert beide Stationen im LG-Bezirk :)
Ansonsten herzlichen Glückwunsch und einen guten Einstieg!
Was es gibt, ist, dass man in erster Station weiter weg vom Wohnort eingesetzt wird und in der zweiten dann möglichst näher kommt. Dass man aber vom Wohnort weg zugewiesen wird in einer nicht mehr machbaren Entfernung, kenne ich so nicht.
Wenn Du nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen ziehst, hast Du garantiert beide Stationen im LG-Bezirk :)
Ansonsten herzlichen Glückwunsch und einen guten Einstieg!
06.08.2021, 13:59
(02.08.2021, 18:27)Praktiker schrieb: Für BW kann man jedenfalls sagen, dass die beiden OLG-Bezirke quasi Ausland füreinander sind. Es gibt verschiedene Personalreferenten und ein Wechsel ist selbst freiwillig extrem ungewöhnlich, unfreiwillig habe ich noch nie gehört.
Was es gibt, ist, dass man in erster Station weiter weg vom Wohnort eingesetzt wird und in der zweiten dann möglichst näher kommt. Dass man aber vom Wohnort weg zugewiesen wird in einer nicht mehr machbaren Entfernung, kenne ich so nicht.
Wenn Du nach Mosbach oder Waldshut-Tiengen ziehst, hast Du garantiert beide Stationen im LG-Bezirk :)
Ansonsten herzlichen Glückwunsch und einen guten Einstieg!
Vielen Dank für die Antwort! Dass man wohl zumindest nicht im Rahmen einer nicht mehr machbaren Entfernung eingesetzt wird, klingt schon mal sehr beruhigend! :D
Kann noch jemand anderes hier von seinen Erfahrungen berichten?