11.07.2021, 14:37
Ich soll mein erstes eigenes Mandat bearbeiten.
Ich spreche nächste Woche natürlich alles nochmal mit meiner Ausbilderin ab, wollte aber mal hören ob mein geplantes Vorgehen sinnvoll ist:
Mein Mandant war Linksabbieger und hat dem entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Auto die Vorfahrt genommen.
Hat bei der Polizei direkt gesagt, dass er schuld an dem Unfall hat und dass ihm alles leid tut etc.
Sachschaden wird von der Versicherung reguliert, Fahrer des gegnerischen PKW hat ne Prellung, sonst nichts. Ist noch offen, ob er Strafantrag gestellt hat.
Jetzt wird natürlich wegen fahrlässiger KV ermittelt. Wie krieg ich das am besten eingestellt?
Ich würde jetzt erstmal bei der Polizei/ StA anzeigen dass wir ihn vertreten, Akteneinsicht fordern und direkt so nen Satz dabei wie “zusätzlich rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.”
Da schreibt man dann noch nicht direkt ne Begründung dabei, oder? Würde mir dann ja ggf erstmal die Akte ansehen…
Ich spreche nächste Woche natürlich alles nochmal mit meiner Ausbilderin ab, wollte aber mal hören ob mein geplantes Vorgehen sinnvoll ist:
Mein Mandant war Linksabbieger und hat dem entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Auto die Vorfahrt genommen.
Hat bei der Polizei direkt gesagt, dass er schuld an dem Unfall hat und dass ihm alles leid tut etc.
Sachschaden wird von der Versicherung reguliert, Fahrer des gegnerischen PKW hat ne Prellung, sonst nichts. Ist noch offen, ob er Strafantrag gestellt hat.
Jetzt wird natürlich wegen fahrlässiger KV ermittelt. Wie krieg ich das am besten eingestellt?
Ich würde jetzt erstmal bei der Polizei/ StA anzeigen dass wir ihn vertreten, Akteneinsicht fordern und direkt so nen Satz dabei wie “zusätzlich rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.”
Da schreibt man dann noch nicht direkt ne Begründung dabei, oder? Würde mir dann ja ggf erstmal die Akte ansehen…
11.07.2021, 15:35
Zitat:direkt so nen Satz dabei wie “zusätzlich rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.”
Ja, das macht bestimmt Eindruck bei der Staatsanwaltschaft. Und das Honorar ist damit doch schon mehr als verdient.
11.07.2021, 16:23
(11.07.2021, 14:37)Gast1311 schrieb: Ich soll mein erstes eigenes Mandat bearbeiten.
Ich spreche nächste Woche natürlich alles nochmal mit meiner Ausbilderin ab, wollte aber mal hören ob mein geplantes Vorgehen sinnvoll ist:
Mein Mandant war Linksabbieger und hat dem entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Auto die Vorfahrt genommen.
Hat bei der Polizei direkt gesagt, dass er schuld an dem Unfall hat und dass ihm alles leid tut etc.
Sachschaden wird von der Versicherung reguliert, Fahrer des gegnerischen PKW hat ne Prellung, sonst nichts. Ist noch offen, ob er Strafantrag gestellt hat.
Jetzt wird natürlich wegen fahrlässiger KV ermittelt. Wie krieg ich das am besten eingestellt?
Ich würde jetzt erstmal bei der Polizei/ StA anzeigen dass wir ihn vertreten, Akteneinsicht fordern und direkt so nen Satz dabei wie “zusätzlich rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.”
Da schreibt man dann noch nicht direkt ne Begründung dabei, oder? Würde mir dann ja ggf erstmal die Akte ansehen…
Wie relevant wäre so ein "Antrag" wohl für den bearbeitenden StA, wenn der zugleich weiß, dass du nichtmal die Akte kennst.
Läuft ähnlich wie in der Klausur, bevor du die löst, solltest du die auch erst lesen.
11.07.2021, 16:59
Eigentlich müsste auch wegen 315c ermittelt werden bei Vorfahrtverstoß
11.07.2021, 17:00
Achte nur darauf, auch die in der Akte befindlichen register, insb. BZR und FAER anzufordern, sonst werden die idR in die Handakte gesteckt.
11.07.2021, 22:09
(11.07.2021, 15:35)I Gast schrieb:Zitat:direkt so nen Satz dabei wie “zusätzlich rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.”
Ja, das macht bestimmt Eindruck bei der Staatsanwaltschaft. Und das Honorar ist damit doch schon mehr als verdient.
Wow, immer diese Überheblichkeit hier in diesem Forum. Gut, dass wir Juristen grundsätzlich nie unnötige Dinge in unser Schriftsätze schreiben.
12.07.2021, 09:11
So lächerlich, wie es hier dargestellt wird, ist der Vorschlag nicht.
Auch im Zivilprozess kann es sich z.B. anbieten, schon einen Antrag zu stellen, bevor man etwa die Berufungsbegründung des Gegners kennt, und zwar für den eigenen Kosten(erstattungs)anspruch.
Auch im Strafverfahren kommt es für die Auslösung der 4141-Gebühr darauf an, dass der Anwalt an der Einstellung "mitgewirkt" hat (wofür u.U. ein einfacher Antrag genügen kann). Auch an solche Dinge denkt ein wirtschaftlich arbeitender Anwalt, ohne dass es die Justizbehörden immer sofort verstehen müssen.
Wenn man Angst hat, sich damit lächerlich zu machen, kann man ja auch anders formulieren i.S.v. "vorbehaltlich einer weiteren Stellungnahme nach Gewährung der Akteneinsicht rege ich bereits jetzt an, das Verfahren gem. ... einzustellen."
Auch im Zivilprozess kann es sich z.B. anbieten, schon einen Antrag zu stellen, bevor man etwa die Berufungsbegründung des Gegners kennt, und zwar für den eigenen Kosten(erstattungs)anspruch.
Auch im Strafverfahren kommt es für die Auslösung der 4141-Gebühr darauf an, dass der Anwalt an der Einstellung "mitgewirkt" hat (wofür u.U. ein einfacher Antrag genügen kann). Auch an solche Dinge denkt ein wirtschaftlich arbeitender Anwalt, ohne dass es die Justizbehörden immer sofort verstehen müssen.
Wenn man Angst hat, sich damit lächerlich zu machen, kann man ja auch anders formulieren i.S.v. "vorbehaltlich einer weiteren Stellungnahme nach Gewährung der Akteneinsicht rege ich bereits jetzt an, das Verfahren gem. ... einzustellen."