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  5. Strafbefehl bei OWi und Straftat
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Strafbefehl bei OWi und Straftat
Gast
Unregistered
 
#1
15.06.2021, 13:52
Wie baue ich einen SB bei einer Ordnungswidrigkeit in Tateinheit mit einer Straftat auf? :D Gibts da Besonderheiten?
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Strafrechtler
Unregistered
 
#2
15.06.2021, 18:59
(15.06.2021, 13:52)Gast schrieb:  Wie baue ich einen SB bei einer Ordnungswidrigkeit in Tateinheit mit einer Straftat auf? :D Gibts da Besonderheiten?

Wirf mal einen Blick in 21 OWiG.

Ich würde allerdings in dem konkreten Anklagesatz auch die Owi ansprechen/näher erläutern. Ebenso in der Paragraphenkette, dort auch den 21 OWi anführen. Das hat den Vorteil, dass auch nur wegen der Owi verurteilt werden kann, falls die Straftat nicht nachgewiesen werden kann, die Owi jedoch schon.
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