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Tätigkeitsnachweis selbst führen
Genervt in Hessen
Unregistered
 
#1
03.06.2021, 18:57
Hallo,

ich werde von meiner Ausbildungsstelle in der Anwaltsstation nunmehr genötigt selbst den Tätigkeitsnachweis fürs Gericht zu erbringen. 

Ist das so vorgesehen?

In allen vorherigen Stationen hat der Ausbilder meine Leistungen, die dazugehörigen geforderten Anforderungen und Ergebnisse festgehalten. 
Nachvollziehbar, dass ich davon ausging, dass es beim Rechtsanwalt ebenso läuft. 

Es handelt sich übrigens um eine GK. 

Um Erfahrungen wäre ich dankbar, bevor ich am Montag das Referendarbüro bei Gericht anrufe und die Mal hierüber ausfrage, wie die sich sas von den Ausbildern vorstellen.

Merci.
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Gast
Unregistered
 
#2
03.06.2021, 19:29
Habe sowohl in der Verwaltungsstation als auch in der GK den Tätigkeitsnachweis selbst geführt. Die Noten haben natürlich die Ausbilder vergeben! Das wurde aber jeweils zu Beginn der Station so kommuniziert. Finde das auch eigentlich voll normal, dass man als Referendar selbst die Liste mit den Tätigkeiten führt. Ist ja für einen selbst am wichtigsten, dass alles erfasst ist. Zeugnis schreiben und Noten vergeben sollten aber die Ausbilder machen ;)
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Gast
Unregistered
 
#3
03.06.2021, 19:32
Ach ja noch ein Nachtrag: Bei der Staatsanwaltschaft habe ich gar keinen Tätigkeitsnachweis weil mein Ausbilder den nicht geführt hat und es mir auch nicht so wichtig war. Nur am Zivilgericht hat der Ausbilder den Tätigkeitsnachweis geführt.
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