20.05.2021, 23:45
(20.05.2021, 22:34)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.
Was geht denn bei dir ab? Zwar wird sich wohl der erste Teil des letzten Satzes bewahrheiten (zum Glück!), allerdings trifft "Gründerzeitaltbau" mit "Vitra Stühlen" auf die wenigsten Notariate zu. Solche Aussagen werfen zudem ein schlechtes Licht auf den Notarberuf und lassen zugleich an deiner persönlichen Eignung für diesen zweifeln. Falls du doch Notarassessor sein solltest, hoffe ich, dass sich deine Empathie für den Beitrag zuvor noch im Laufe der Zeit entwickeln wird.
20.05.2021, 23:53
(20.05.2021, 23:45)Gast schrieb:(20.05.2021, 22:34)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb:(18.05.2021, 20:20)Gast schrieb: Den Notarberuf sollte man abschaffen. Der Beruf stammt übrigens auch eher aus der französischen Rechtstradition....sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Die Aufgaben der Notare sollte man auf Rechtsanwälte, Richter und Sachbearbeiter übertragen.
Erbschleicherei kommt auch in Bayern sehr häufig vor. Die Notare wollen oder können das
nicht verhindern.
Wenn jemand eine Immobilie kaufen will, schlagen die Notargebühren ganz schön zu Buche.
Beglaubigungen sind beim Notar auch teurer als bei einer Behörde.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.
Was geht denn bei dir ab? Zwar wird sich wohl der erste Teil des letzten Satzes bewahrheiten (zum Glück!), allerdings trifft "Gründerzeitaltbau" mit "Vitra Stühlen" auf die wenigsten Notariate zu. Solche Aussagen werfen zudem ein schlechtes Licht auf den Notarberuf und lassen zugleich an deiner persönlichen Eignung für diesen zweifeln. Falls du doch Notarassessor sein solltest, hoffe ich, dass sich deine Empathie für den Beitrag zuvor noch im Laufe der Zeit entwickeln wird.
Für Leute wie dich hab ich keine Empathie. Wer bist du denn. Werd du erstmal erfolgreicher Anwaltsnotar in Berlin, der sich Miete für den Gründerzeitaltbau samt Vitra USM Ausstattung ohne Probleme leisten kann. Ansonsten schweig.
21.05.2021, 09:21
(20.05.2021, 23:53)Gast schrieb:(20.05.2021, 23:45)Gast schrieb:(20.05.2021, 22:34)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb: ...sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.
Was geht denn bei dir ab? Zwar wird sich wohl der erste Teil des letzten Satzes bewahrheiten (zum Glück!), allerdings trifft "Gründerzeitaltbau" mit "Vitra Stühlen" auf die wenigsten Notariate zu. Solche Aussagen werfen zudem ein schlechtes Licht auf den Notarberuf und lassen zugleich an deiner persönlichen Eignung für diesen zweifeln. Falls du doch Notarassessor sein solltest, hoffe ich, dass sich deine Empathie für den Beitrag zuvor noch im Laufe der Zeit entwickeln wird.
Für Leute wie dich hab ich keine Empathie. Wer bist du denn. Werd du erstmal erfolgreicher Anwaltsnotar in Berlin, der sich Miete für den Gründerzeitaltbau samt Vitra USM Ausstattung ohne Probleme leisten kann. Ansonsten schweig.
Der Anwaltsnotar ist wieder da. Jetzt hat er sogar teure Möbel...
21.05.2021, 10:07
(20.05.2021, 15:07)Gast schrieb: Doppel Sehr-Gut stimmt nicht.
Doppel-Gut sollte es schon sein. Alles weitere hängt dann auch von Durchgang ab. Der Auftritt im Auswahlgespräch ist natürlich ganz entscheidend. Es kann aber ohne weiteres ein Kandidat mit 2x12 denjenigen mit 2x14 ausstechen.
Vielen Dank für die Rückmeldung, das ist wirklich interessant!


21.05.2021, 13:00
Bei der Wahl des Bundeslandes solltest du vielleicht auch bedenken, dass es in jeder Hinsicht ganz erhebliche Unterschiede zwischen dem Referendariat - und Examen - in HH und Bayern gibt:
- In Bayern ist man für die Gestaltung des Referendariats deutlich stärker eingeschränkt als in anderen Bundesländern. Das fängt schon in der Verwaltungsstation an, weil man auf die "klassischen" staatlichen und kommunalen Verwaltungsbehörden beschränkt ist (also vor allem LRA, Regierung, Gemeinde-/Stadtverwaltung). Bundesbehörden sind da leider nicht möglich. Wenn man in der Anwaltsstation in eine Großkanzlei möchte, kommen eigentlich auch nur München und Umgebung oder der nordwestliche Teil von Bayern für eine Station in Frankfurt in Betracht. Ansonsten müsste man sehr lange Pendelwege in Kauf nehmen. Bei einer Befreiung von der AG-Pflicht für die Anwaltsstation sperren sich die OLGe nach meinem Kenntnisstand (zumindest das für mich zuständige).
In anderen Bundesländern - vor allem in HH - ist man da wesentlich freier. Nach dem, was mir ehemalige Referendare aus HH mitgeteilt haben, sind die AGs dort verblockt; die restliche Zeit kann man dann sehr frei einteilen. Auch bei der Stationswahl hat man - alleine schon örtlich - mehr Möglichkeiten als im überwiegenden Teil Bayerns.
- Aus meiner Sicht eher vorteilhaft ist es, dass man in Bayern nicht im Ringtausch ist. Nach meinem bisherigen Eindruck sind die bayerischen Klausuren im Allgemeinen vom Umfang her etwas kürzer (allerdings trotzdem noch mitunter zu umfangreich).
Die Kautelarklausur ist aus meiner Sicht - und wahrscheinlich auch aus deiner, da du einen rechtsgestaltenden Beruf anstrebst - eher ein Geschenk (wobei ich da nicht weiß, ob die nach der JAPO-Änderung noch zwingend beibehalten wird). Steuerrecht ist zwar ziemlich lästig und sperrig, aber in der Klausurgestaltung sehr nahe an den Klausuren aus dem ersten Examen (was ich persönlich auch sehr gut finde).
Zum inhaltlichen Schwierigkeitsgrad der bayerischen Klausuren im Vergleich zu anderen Klausuren kann (und will) ich hier keine Aussage treffen. Von dem "Mehr" an Hilfsmitteln sollte man sich allerdings nicht blenden lassen. Man hat zwar für das Bauplanungsrecht den Jäde/Dirnberger und für das HGB den Baumbach/Hopt. Die Hilfsmittel hat aber natürlich - unabhängig davon, wie groß ihr Nutzen im Einzelfall ist - jeder in Bayern, was den Vorteil aus meiner Sicht wieder nivelliert. Weitgehend unbrauchbar (und allenfalls für den Anfang nützlich) ist die Formularsammlung. Den Urteils-/Schriftsatzaufbau hat man bis zum Examen auch ohne Formularsammlung drauf und wenn mal etwas exotischeres kommt, steht dazu in der Formularsammlung meistens auch nichts drin.
- In HH ist man selbst als extrem guter Jurist nur einer von vielen. Wenn man sich die Einstellungsnoten anschaut und das mit der Prädikatsquote der Hamburger Referendare abgleicht, sind die Hamburger Ergebnisse aus meiner Sicht schon recht dürftig. An der mangelnden Qualifikation der Referendare kann das auch kaum liegen. Eher im Gegenteil: Weil das Niveau insgesamt sehr hoch ist, ist es wohl insgesamt schwieriger, in die oberen Notenregionen vorzudringen.
21.05.2021, 14:55
(20.05.2021, 23:53)Gast schrieb:(20.05.2021, 23:45)Gast schrieb:(20.05.2021, 22:34)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb:(20.05.2021, 16:13)Gast schrieb: ...sagt jemand, dem Neid schlimme Schmerzen bereitet.
Um die Diskussion im Keim zu ersticken:
- Notare haben Entlastungsfunktion, gerade für die Gerichte
- Notare sind jüngst durch die Übertragung weiterer Aufgaben gestärkt worden
- Die Gebühren für den Immobilienerwerb in Deutschland liegen im EU-Vergleich im unteren Drittel
- Der Bürger erhält für die Gebühr ein Gesamtpaket aus Beratung, Entwurf und Vollzug. Die Kosten sind von vornherein kalkulierbar und Preisdumping ist ausgeschlossen.
- Der Notarberuf ist Digitalisierungsresistent:
Bundesregierung und Bundesnotarkammer sind sich einig, dass sich die Technik dem geltenden Recht fügen muss, nicht das Recht der Technik. Digitalisierung kommt allenfalls eine Hilfsfunktion zu. Der Notarstand entwickelt digitale Tools selbst und erhält hierauf exklusive Zugriffsrechte. Startup Generation Hoody darf auch weiterhin für die Gründung kräftig blechen müssen, wie es sich nunmal für einen anständigen deutschen Unternehmer gehört.
Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.
Was geht denn bei dir ab? Zwar wird sich wohl der erste Teil des letzten Satzes bewahrheiten (zum Glück!), allerdings trifft "Gründerzeitaltbau" mit "Vitra Stühlen" auf die wenigsten Notariate zu. Solche Aussagen werfen zudem ein schlechtes Licht auf den Notarberuf und lassen zugleich an deiner persönlichen Eignung für diesen zweifeln. Falls du doch Notarassessor sein solltest, hoffe ich, dass sich deine Empathie für den Beitrag zuvor noch im Laufe der Zeit entwickeln wird.
Für Leute wie dich hab ich keine Empathie. Wer bist du denn. Werd du erstmal erfolgreicher Anwaltsnotar in Berlin, der sich Miete für den Gründerzeitaltbau samt Vitra USM Ausstattung ohne Probleme leisten kann. Ansonsten schweig.
Oh man! Das war nicht verletzend gemeint. Ich bin auch nicht der Verfasser des Beitrags, der deinen ersten Ausraster abbekommen hat. Wusste auch nicht, dass wir über das Amt des Notars nur im Nebenberuf sprechen. Drücke dennoch die Daumen, dass du ein erfolgreicher und guter Anwaltsnotar in Berlin wirst.
21.05.2021, 15:02
(21.05.2021, 14:55)Gast schrieb:(20.05.2021, 23:53)Gast schrieb:(20.05.2021, 23:45)Gast schrieb:(20.05.2021, 22:34)Gast schrieb:(20.05.2021, 21:08)Gast schrieb: Schöne Auflistung, aber es gibt keinen Grund warum ein Bürger gezwungen sein sollte, Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Selbst rechtskundige Volljuristen müssen einem Notar tausende Euro beim Hauskauf bezahlen, damit der dann eines seiner vorgedruckten Formulare aufsetzt und vorliest. Das ist nichts anderes als moderne Wegelagerei. Zudem fehlt die Vergleichbarkeit. Bei Erbschaften, Eheschließungen und Scheidungen und anderen größeren privaten Geldbewegungen besteht solch ein Zwang auch nicht, obwohl hier auch erhebliche Risiken auf den Bürger warten. Die offizielle Funktion läuft außerdem beim Immobiliengeschäft ohnehin schon über das Grundbuchamt, man könnte einfach dort im Vorzimmer den Kaufvertrag unterzeichnen, ggf. auch noch mit einer Art Anwaltszwang wie bei Ehescheidungen. Jedenfalls sind die Notargebühren einfach nur unangemessen hoch für das was geleistet wird.
Maßstab ist und bleibt der nicht rechtskundige Bürger, der die überwiegende Mehrheit der rechtsuchenden Bevölkerung repräsentiert.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf ist unstreitig anerkannt, da hierbei in der Regel das Vermögen als Ganzes einer Partei auf dem Spiel steht.
Die Notartätigkeit reduziert sich nicht auf das unreflektierte Übernehmen und Verlesen von Vertragsmustern aus dem Formularbuch. Der Notar prüft und bestätigt im Einzelfall die materiell-rechtliche Richtigkeit des Rechtsgeschäfts. Er gewährleistet damit die Richtigkeit des Geschäfts. Heute lernst du was dazu: im Fachjargon nennt man das auch präventive Rechtskontrolle.
Ein Blick in die einschlägigen Notarhandbücher offenbart sofort, wie komplex allein das Immobilienrecht ist. Verstärkt wird die Komplexität durch die zunehmende Rechtsprechung. Kraft seiner Zuständigkeit ist der Notar Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet dem Bürger individuell maßgeschneiderte, dem geltenden Recht entsprechende Lösungen. Der gemeine Rechtspfleger ist dazu nicht fähig.
Wären die Notargebühren beim Immobilienkauf gedeckelt, wären sie nach einem Mittelwert zwischen der günstigsten und teuersten Immobilie bemessen. Damit stünden vor allem die zahlreichen Käufer weniger werthaltiger Immobilien schlechter zahlen. Sie müssten erheblich mehr zahlen als nach der jetzigen linearen gebührenbemessung. Das jetzige Gebührensystem ermöglicht dem Bürger einen erschwinglichen Immobilienkauf.
Die schlechte Nachricht zum Schluss: einen Immobilienkauf ohne Notar wirst du nicht erleben. Ich freue mich für dich, dass zur Beurkundung im Gründerzeitaltbau auf einem der schicken Vitra Stühle Platz nehmen musst und dich dabei der Gedanke quält: diesen Job müsste man haben.
Was geht denn bei dir ab? Zwar wird sich wohl der erste Teil des letzten Satzes bewahrheiten (zum Glück!), allerdings trifft "Gründerzeitaltbau" mit "Vitra Stühlen" auf die wenigsten Notariate zu. Solche Aussagen werfen zudem ein schlechtes Licht auf den Notarberuf und lassen zugleich an deiner persönlichen Eignung für diesen zweifeln. Falls du doch Notarassessor sein solltest, hoffe ich, dass sich deine Empathie für den Beitrag zuvor noch im Laufe der Zeit entwickeln wird.
Für Leute wie dich hab ich keine Empathie. Wer bist du denn. Werd du erstmal erfolgreicher Anwaltsnotar in Berlin, der sich Miete für den Gründerzeitaltbau samt Vitra USM Ausstattung ohne Probleme leisten kann. Ansonsten schweig.
Oh man! Das war nicht verletzend gemeint. Ich bin auch nicht der Verfasser des Beitrags, der deinen ersten Ausraster abbekommen hat. Wusste auch nicht, dass wir über das Amt des Notars nur im Nebenberuf sprechen. Drücke dennoch die Daumen, dass du ein erfolgreicher und guter Anwaltsnotar in Berlin wirst.
Schließe mich an. Glaub an dich, Bruder! Du wirst es schaffen, egal was alle sagen!
24.05.2021, 10:32
(21.05.2021, 13:00)Gast schrieb: Bei der Wahl des Bundeslandes solltest du vielleicht auch bedenken, dass es in jeder Hinsicht ganz erhebliche Unterschiede zwischen dem Referendariat - und Examen - in HH und Bayern gibt:
- In Bayern ist man für die Gestaltung des Referendariats deutlich stärker eingeschränkt als in anderen Bundesländern. Das fängt schon in der Verwaltungsstation an, weil man auf die "klassischen" staatlichen und kommunalen Verwaltungsbehörden beschränkt ist (also vor allem LRA, Regierung, Gemeinde-/Stadtverwaltung). Bundesbehörden sind da leider nicht möglich. Wenn man in der Anwaltsstation in eine Großkanzlei möchte, kommen eigentlich auch nur München und Umgebung oder der nordwestliche Teil von Bayern für eine Station in Frankfurt in Betracht. Ansonsten müsste man sehr lange Pendelwege in Kauf nehmen. Bei einer Befreiung von der AG-Pflicht für die Anwaltsstation sperren sich die OLGe nach meinem Kenntnisstand (zumindest das für mich zuständige).
In anderen Bundesländern - vor allem in HH - ist man da wesentlich freier. Nach dem, was mir ehemalige Referendare aus HH mitgeteilt haben, sind die AGs dort verblockt; die restliche Zeit kann man dann sehr frei einteilen. Auch bei der Stationswahl hat man - alleine schon örtlich - mehr Möglichkeiten als im überwiegenden Teil Bayerns.
- Aus meiner Sicht eher vorteilhaft ist es, dass man in Bayern nicht im Ringtausch ist. Nach meinem bisherigen Eindruck sind die bayerischen Klausuren im Allgemeinen vom Umfang her etwas kürzer (allerdings trotzdem noch mitunter zu umfangreich).
Die Kautelarklausur ist aus meiner Sicht - und wahrscheinlich auch aus deiner, da du einen rechtsgestaltenden Beruf anstrebst - eher ein Geschenk (wobei ich da nicht weiß, ob die nach der JAPO-Änderung noch zwingend beibehalten wird). Steuerrecht ist zwar ziemlich lästig und sperrig, aber in der Klausurgestaltung sehr nahe an den Klausuren aus dem ersten Examen (was ich persönlich auch sehr gut finde).
Zum inhaltlichen Schwierigkeitsgrad der bayerischen Klausuren im Vergleich zu anderen Klausuren kann (und will) ich hier keine Aussage treffen. Von dem "Mehr" an Hilfsmitteln sollte man sich allerdings nicht blenden lassen. Man hat zwar für das Bauplanungsrecht den Jäde/Dirnberger und für das HGB den Baumbach/Hopt. Die Hilfsmittel hat aber natürlich - unabhängig davon, wie groß ihr Nutzen im Einzelfall ist - jeder in Bayern, was den Vorteil aus meiner Sicht wieder nivelliert. Weitgehend unbrauchbar (und allenfalls für den Anfang nützlich) ist die Formularsammlung. Den Urteils-/Schriftsatzaufbau hat man bis zum Examen auch ohne Formularsammlung drauf und wenn mal etwas exotischeres kommt, steht dazu in der Formularsammlung meistens auch nichts drin.
- In HH ist man selbst als extrem guter Jurist nur einer von vielen. Wenn man sich die Einstellungsnoten anschaut und das mit der Prädikatsquote der Hamburger Referendare abgleicht, sind die Hamburger Ergebnisse aus meiner Sicht schon recht dürftig. An der mangelnden Qualifikation der Referendare kann das auch kaum liegen. Eher im Gegenteil: Weil das Niveau insgesamt sehr hoch ist, ist es wohl insgesamt schwieriger, in die oberen Notenregionen vorzudringen.
Vielen Dank für deine Antwort, und bitte entschuldige meine so späte Reaktion! Du nennst sehr viele gute Punkte, die wirklich sehr hilfreich sind! Sehr sympathisch fand ich, dass du gerade nicht die alte "In XX ist es so viel einfacher als in YY" Schiene aufgemacht hast, sondern das sehr differenziert gesehen hast.


Damit, dass die Hamburger Ergebnisse eigentlich gar nicht "so gut" sind, wie es die aussichtsreichen Profile der Kandidaten erwarten lassen müssten, hast du sehr recht... Aber ist es letztlich nicht zu einem gewissen Teil "normal", dass sich ein Teil der Referendare im Vergleich zum 1. Examen im 2. Examen verschlechtert? Freilich bestimmt nicht in dem Ausmaß, wie es in HH der Fall ist... Auf jeden Fall macht die Tatsache die Wahl nicht einfacher, habe manchmal schon Angst, dass ein "Gut" in HH im 2. Examen bei der ganzen starken Konkurrenz extrem schwierig (unmöglich?) wird...