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  5. Einfaches Bestreiten bei der Relation
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Einfaches Bestreiten bei der Relation
Gast
Unregistered
 
#1
13.01.2018, 12:25
Hallo,

ich wollte in Erfahrung bringen, wie ich mit dem einfachen Bestreiten in der Beklagtenstation bei dem Relationsgutachten umgehen muss.

Im vorliegenden Fall wird gefühlte 100 mal etwas einfach bestritten, da kann ich ja nicht jedes mal schreiben, dass Vorbringen XY des Beklagten erheblich ist, nur weil er bestreitet.

Weiß jemand, wie man das in der Relation unterbringt?

Danke im Voraus
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Gast
Unregistered
 
#2
16.01.2018, 01:56
Wird wirklich jedes mal etwas anderes bestritten?

Analog § 138 Absatz 3 ZPO kann unsubstantiierter Beklagtenvortrag prozessual unbeachtlich sein, wenn der Kläger substantiiert vorträgt. Damit kann man einfaches Bestreiten u.U. rauskegeln. Ansonsten muss man das beachtliche Bestreiten des Beklagten in der Beklagtenstation regelmäßig prüfen.

Ich kann mir jetzt gerade keinen Fall vorstellen, bei dem das Bestreiten des Beklagten so ausufernd ist, dass man es nicht prüfen kann.

Im Zweifel muss man aber einfach gucken ob man etwas ggf. zusammenfassen kann.
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Nocheingast
Unregistered
 
#3
18.01.2018, 12:27
Also, einfaches Bestreiten gehört in die Beklagtenstation. Fertig. Das steht so in jedem Lehrbuch zur Relationstechnik drin. Davon würde ich jetzt nicht ohne Grund abweichen. Wenn es die klägerischen Ansprüche zerstört, dann muss das dort erörtert werden.
Viel Erfolg! Machst du die Relation für deinen Ausbilder?
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