21.04.2021, 10:27
Ich möchte mich um die Einstellung als Richter auf Probe bewerben, wobei ich mir eine Tätigkeit in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei der Staatsanwaltschaft vorstellen kann. Wenn ich das so schreibe: ist das zu breit gefächert und besteht die Gefahr, dass man mir nicht abkaut, dass ich wirklich Richterin am AG/Verwaltungsrichterin/Staatsanwältin werden will?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.04.2021, 10:34
Je nachdem in welchem Bundesland du dich bewirbst müsstest du dafür sowieso verschiedene Bewerbungen einreichen also z.B . eine beim OVG, eine beim OLG für die Richterstelle und separat für die StA. In dem Fall würde ich einfach nicht offenlegen dass du dir das alles vorstellen kannst ... Wenn du dich für alles zusammen bewerben musst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das negativ ausgelegt wird wenn du ernsthaftes Interesse zeigst für diese Tätigkeiten ...
21.04.2021, 11:04
Lad dir dieses Karriere-Dossier runter...da findest du auch Bewerbungsanschreiben, in denen sowohl die Motivation für den Richterberuf als auch StA dargelegt wurde
21.04.2021, 11:33
(21.04.2021, 10:27)Gast schrieb: Ich möchte mich um die Einstellung als Richter auf Probe bewerben, wobei ich mir eine Tätigkeit in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei der Staatsanwaltschaft vorstellen kann. Wenn ich das so schreibe: ist das zu breit gefächert und besteht die Gefahr, dass man mir nicht abkaut, dass ich wirklich Richterin am AG/Verwaltungsrichterin/Staatsanwältin werden will?
In RLP ist man froh, wenn du sowohl für die ordentliche Gerichtsbarkeit als auch für die StA offen bist. Ist daher kein Nachteil, sondern eher ein Pluspunkt. Was die anderen Gerichtsbarkeiten angeht (Verwaltung, Fachgerichtsbarkeit etc.), ist zumindest in RLP eine isolierte Bewerbung erforderlich