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  5. Beweisaufnahme Untervollmacht
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Beweisaufnahme Untervollmacht
Gast
Unregistered
 
#1
13.04.2021, 23:44
Habe bald meinen ersten Termin am Gericht. Eine beweisaufnahme im Verkehrsunfall in untervollmacht.

Kann mir jemand Tipps geben? 


Oder soll ich nur die Anträge vorlesen?
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Gast123789
Unregistered
 
#2
13.04.2021, 23:48
Fragezeichen
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Gast
Unregistered
 
#3
13.04.2021, 23:50
Da hilft wohl nur Daumen drücken.
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Gast
Unregistered
 
#4
14.04.2021, 00:08
(13.04.2021, 23:50)Gast schrieb:  Da hilft wohl nur Daumen drücken.


Oder erklären, was auf ihn zukommen könnte.
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Gast
Unregistered
 
#5
14.04.2021, 00:16
Beweisanträge stellen und beantragen, dass sie ins Protokoll aufgenommen werden.
Anträge vorlesen.
Falls du zu irgendwas nichts sagen kannst Vertagung beantragen oder Schriftsatznachlass.
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GastusProcurator
Unregistered
 
#6
14.04.2021, 01:59
(13.04.2021, 23:44)Gast schrieb:  Habe bald meinen ersten Termin am Gericht. Eine beweisaufnahme im Verkehrsunfall in untervollmacht.

Kann mir jemand Tipps geben? 


Oder soll ich nur die Anträge vorlesen?


Akte lesen und den Kollegen anrufen, von dem du den Fall hast.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.04.2021, 07:21
(14.04.2021, 00:16)Gast schrieb:  Beweisanträge stellen und beantragen, dass sie ins Protokoll aufgenommen werden.
Anträge vorlesen.
Falls du zu irgendwas nichts sagen kannst Vertagung beantragen oder Schriftsatznachlass.


Da ja schon ein beweisbeschluss existiert...


???
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GastusProcurator
Unregistered
 
#8
14.04.2021, 08:06
(14.04.2021, 07:21)Gast schrieb:  
(14.04.2021, 00:16)Gast schrieb:  Beweisanträge stellen und beantragen, dass sie ins Protokoll aufgenommen werden.
Anträge vorlesen.
Falls du zu irgendwas nichts sagen kannst Vertagung beantragen oder Schriftsatznachlass.


Da ja schon ein beweisbeschluss existiert...


???


Mei, das kommt doch drauf an wo die Akte gerade steht... sollen Zeugen vernommen werden? Dann stellst haltn paar Fragen zum SV. Eine richtige mündliche Verhandlung lässt sich aber auch schlecht prophezeien. 


Ich bleib aber dabei, muss dir der fallführende Kollege sagen, wo die Reise hingehen soll. Kannst mit ihm auch vorab mal Einigungspotential besprechen.
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GastusProcurator
Unregistered
 
#9
14.04.2021, 08:09
(14.04.2021, 08:06)GastusProcurator schrieb:  
(14.04.2021, 07:21)Gast schrieb:  
(14.04.2021, 00:16)Gast schrieb:  Beweisanträge stellen und beantragen, dass sie ins Protokoll aufgenommen werden.
Anträge vorlesen.
Falls du zu irgendwas nichts sagen kannst Vertagung beantragen oder Schriftsatznachlass.


Da ja schon ein beweisbeschluss existiert...


???


Mei, das kommt doch drauf an wo die Akte gerade steht... sollen Zeugen vernommen werden? Dann stellst haltn paar Fragen zum SV. Eine richtige mündliche Verhandlung lässt sich aber auch schlecht prophezeien. 


Ich bleib aber dabei, muss dir der fallführende Kollege sagen, wo die Reise hingehen soll. Kannst mit ihm auch vorab mal Einigungspotential besprechen.

Als UV „wilde“ Beweisanträge ohne vorherige Abklärung stellen, da wär ich vorsichtig. Im Regelfall sollst du eben der Zeugenvernehmung beiwohnen, evtl. paar (sinnvolle) Fragen stellen und das Ergebnis zutreffend weiterleiten (Gericht sieht bestätigt ja/nein; Gericht schlägt Vergleicj vor ja/nein....).
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