11.10.2017, 16:49
Hey.
Ich hab gestern einem Beitrag gelesen und mich am Kostenrechnung versucht. Daher muss ich hier nochmal genau fragen, weil ich nicht ganz sicher bin. Mein Ausbilder fragt auch gern mal nach dem Kostenrisiko...
Nehmen wir an, dass der Richter mit seinem Hinweis meint, dass die Klage so wie sie jetzt ist, verloren wird und er daher die Klagerücknahme anspricht. Der K hat jetzt erweitert auf den Vermieter. Ist das denn sinnvoll? Wäre es nicht günstiger, wenn zurück genommen wird und neu gegen den Vermieter geklagt wird?
Zuerst dachte ich ja an eine Streitverkündung, aber das ist ja falsch. Ist das nun einfach ne neue Klage oder ein Beklagten Wechsel?
Hat jemand gute Literatur, mit der ich das auch verstehe? Solange das nicht sitzt kann doch auch die Kostenrechnung nicht stimmen?! Oder ist das im Examen doch nicht so wichtig?
Ich hab gestern einem Beitrag gelesen und mich am Kostenrechnung versucht. Daher muss ich hier nochmal genau fragen, weil ich nicht ganz sicher bin. Mein Ausbilder fragt auch gern mal nach dem Kostenrisiko...
Nehmen wir an, dass der Richter mit seinem Hinweis meint, dass die Klage so wie sie jetzt ist, verloren wird und er daher die Klagerücknahme anspricht. Der K hat jetzt erweitert auf den Vermieter. Ist das denn sinnvoll? Wäre es nicht günstiger, wenn zurück genommen wird und neu gegen den Vermieter geklagt wird?
Zuerst dachte ich ja an eine Streitverkündung, aber das ist ja falsch. Ist das nun einfach ne neue Klage oder ein Beklagten Wechsel?
Hat jemand gute Literatur, mit der ich das auch verstehe? Solange das nicht sitzt kann doch auch die Kostenrechnung nicht stimmen?! Oder ist das im Examen doch nicht so wichtig?
11.10.2017, 17:09
Ne Erweiterung wäre nicht wirklich sinnvoll, wenn die Niederlage vorprogrammiert ist. Besser wäre ein Beklagtenwechsel nach 263 analog, 269 ZPO. Der Kläger trägt dann die Kosten des alten Beklagten.
Zurücknehmen und neu klagen ist wenig sinnvoll.
Zurücknehmen und neu klagen ist wenig sinnvoll.