21.01.2013, 22:21
Hallo in die Runde!
Ich möchte mich demnächst mit den Bewerbungen für die Anwaltsstation beschäftigen. Dabei stellt sich für mich die Frage, wie ich mit dem Thema "Tauchen" umgehen soll. Dass ich vor dem Examen ca. 3 Monate fürs Lernen brauche, steht fest. Die Frage ist aber, wie man das mit einem potentiellen Ausbilder bespricht.
Habt ihr das bereits in die Bewerbung reingeschrieben? Oder ist das was, was man dann beim persönlichen Gespräch erst anspricht? Vielleicht wissen ja die Ausbildungskanzleien sowieso, dass die Referendare Vorbereitungszeit brauchen, sodass man das gar nicht erst thematisieren muss.
Über Meinungen dazu wäre ich dankbar!
Ich möchte mich demnächst mit den Bewerbungen für die Anwaltsstation beschäftigen. Dabei stellt sich für mich die Frage, wie ich mit dem Thema "Tauchen" umgehen soll. Dass ich vor dem Examen ca. 3 Monate fürs Lernen brauche, steht fest. Die Frage ist aber, wie man das mit einem potentiellen Ausbilder bespricht.
Habt ihr das bereits in die Bewerbung reingeschrieben? Oder ist das was, was man dann beim persönlichen Gespräch erst anspricht? Vielleicht wissen ja die Ausbildungskanzleien sowieso, dass die Referendare Vorbereitungszeit brauchen, sodass man das gar nicht erst thematisieren muss.
Über Meinungen dazu wäre ich dankbar!
21.01.2013, 23:43
Schwieriges Thema...
Ich hab es erst im BewerbungsGESPRÄCH angesprochen, dass ich am Schluss weniger arbeiten möchte. Ich wollte nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Hab dann ca. 3 Monate vorher die Arbeitszeit reduziert und 2 Monate vorher ganz aufgehört. Das hab ich aber jeweils erst sehr kurzfristig mit meinem Anwalt ausgemacht.
Andere durften von vornherein nur 2 Monate tauchen, da dort die Anwälte der Meinung waren, man müsse eigentlich gar nicht tauchen, da man alles in der Anwaltsstation lernt (ja klar...).
Wiederum hatte eine Freundin von mir Probleme, obwohl sie extra nur in einer kleinen Kanzlei war und von vornherein gesagt hatte, sie wolle wenig arbeiten um die Zeit zum Lernen zu haben: sie wurde auch am Schluss noch mit Akten bombardiert und musste dann konsequent und mit Nachdruck sagen, dass sie keine Akten mehr will (auf die Gefahr hin, dass sie dann eine schlechte Note bekommt, aber das war ihr dann egal).
Generell ist es wohl aber eher so: je bekannter die Kanzlei, umso mehr wirst du arbeiten müssen und je kürzer wirst du tauchen dürfen.
Ich hab es erst im BewerbungsGESPRÄCH angesprochen, dass ich am Schluss weniger arbeiten möchte. Ich wollte nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Hab dann ca. 3 Monate vorher die Arbeitszeit reduziert und 2 Monate vorher ganz aufgehört. Das hab ich aber jeweils erst sehr kurzfristig mit meinem Anwalt ausgemacht.
Andere durften von vornherein nur 2 Monate tauchen, da dort die Anwälte der Meinung waren, man müsse eigentlich gar nicht tauchen, da man alles in der Anwaltsstation lernt (ja klar...).
Wiederum hatte eine Freundin von mir Probleme, obwohl sie extra nur in einer kleinen Kanzlei war und von vornherein gesagt hatte, sie wolle wenig arbeiten um die Zeit zum Lernen zu haben: sie wurde auch am Schluss noch mit Akten bombardiert und musste dann konsequent und mit Nachdruck sagen, dass sie keine Akten mehr will (auf die Gefahr hin, dass sie dann eine schlechte Note bekommt, aber das war ihr dann egal).
Generell ist es wohl aber eher so: je bekannter die Kanzlei, umso mehr wirst du arbeiten müssen und je kürzer wirst du tauchen dürfen.
22.01.2013, 13:01
Ich sehe das genauso wie Tine. Unbedingt vorab klären, da das sonst am Ende Probleme gibt. Ich kenne da auch ein paar Fälle aus meiner AG. Ich habe es im Gespräch angesprochen, mein Ausbildungsanwalt hatte dafür vollstes Verständnis und inzwischen bin ich aus der Kanzlei raus und tauche.
23.01.2013, 11:18
(21.01.2013, 23:43)Tine schrieb: Generell ist es wohl aber eher so: je bekannter die Kanzlei, umso mehr wirst du arbeiten müssen und je kürzer wirst du tauchen dürfen.
Was das Tauchen angeht: das sehe ich eigentlich eher umgekehrt. Je größer/bekannter die Kanzlei - gerade Großkanzleien - desto eher ist das tauchen da selbstverständlich, weil man nicht der erste/einzige Referendar ist der das macht und es als "Standard" anerkannt ist. Die kennen das schon und unterstützen das m.E. auch sehr gut. Die Station wird bei größeren Kanzleien ja sogar vergütet. Wohingegen man m.E. mit einer kleineren Kanzlei/Feld-Wald-und-Wiesn-Anwalt eher das Pech haben kann, dass er denkt "Arbeitskraft für umsonst - wunderbar" und dann eben wirklich oft der Ansicht ist, bei ihm lerne man eh alles brauchbare fürs Examen und tauchen sei nicht nötig...und daher gerne den Referendar noch länger behalten will, gerade weils praktisch ist jemanden für lau da zu haben. ;)
So jedenfalls meine Erfahrungen und aus meinem Bekanntenkreis. Alle Referendare die ihre Anwaltsstationen in großen Kanzleien absolviert haben hatten mit dem Tauchen überhaupt keine Probleme. Da wurde auch jedesmal direkt im Vorstellungsgespräch wie ganz selbstverständlich angesprochen wie man den Ablauf der Station gestaltet (wie oft pro Woche / wie lange tauchen / Vergütung) und das ganze bei vielen sogar schriftlich nochmal festgehalten. Wohingegen man bei einer kleineren Kanzlei m.E. verstärkt drauf achten und hoffen muss, dass die Absprachen auch eingehalten werden und der Ausbilder sich daran auch erinnert wenn man dann "plötzlich" sagt "so, ab nächster Woche tauche ich ja dann." und er einen anguckt als hätte er davon noch niiiie was gehört und es sei doch noch sooo viel Arbeit hier die erledigt werden müsste. :dodgy:
Aber gut, wenn er dann rummuckt: das Examen ist wichtiger. Dann geht man halt trotzdem...hinterlässt dann aber natürlich auch ein blödes Gefühl wenn der Ausbilder nun "pissig" auf einen ist oder man am Ende deswegen noch unnötigen Zirkus hat.
Zur Ausgangsfrage: In die Bewerbung würde ich es nicht schreiben. Ich würde im Vorstellungsgespräch ansprechen wie man sich den Ablauf vorstellt und sagen, dass du gerne am Ende Zeit für das Examen auch brauchst. Der Ton macht die Musik und wenn der Anwalt meint, dass sei ja gar nicht nötig und geht nicht klar: Es gibt genug Anwälte die sich nicht so anstellen - dann würd ich mir einen anderen suchen. ;)
27.01.2013, 15:06
Sehe ich genauso. Unbedingt im Gespräch offen darüber sprechen! Bei uns gab es auch ein paar Leute, die am Ende der Anwaltsstation Probleme bekommen haben, sich aus der Kanzlei rauszuziehen und die Zeit fürs Lernen nutzen zu können. Das ist sicherlich fürs Examensergebnis nicht hilfreich.
27.01.2013, 19:53
Definitiv nicht in die Bewerbung reinschreiben. Die bekannten Kanzleien sprechen das Thema in Vorstellungsgespräch von selbst an! Üblich sind 3 Monate aber man kann unter Umständen auch mehr aushandeln. Ich kenne einige die 4-5 Monate tauchen. Am besten frühzeitig und bei mehreren Kanzleien bewerben.
08.11.2014, 15:17
Hallo.
Man kann es in der Initiativbewerbung ansprechen, da diese meist ohnehin formlos ist. Im Gespräch sollte man dann aber auf jeden Fall zum Ausdruck bringen, dass einem an der klaren Gestaltung viel gelegen ist.
Man kann das ganze auch so verpacken, dass es nicht "plump" ankommt. Meine Ambition ist es die erste Halbzeit für die praktische Arbeit zu opfern und die zweite dann rein zur Examensvorbereitung. Das habe ich auch so gesagt und das wurde auch akzeptiert.
Im Übrigen kann ich mich dem einen meiner Vorredner anschließen: bei mittleren bis großen Kanzleien ist es eher nachvollziehbar und wird anerkannt als bei kleinen. Bei den kleinen (1-3) besteht eher das Problem, dass die das ganze zu locker gesehen...meiner Meinung nach fehlt auch oftmals das Verständnis oder der nötige Respekt, aber das ist Ansichtssache. Meist werden jedoch fadenscheinige Argumente vorgeschoben warum die Examensbefürchtung der Referendare doch eher "Schnickschnack" ist, am liebsten soll man min. eine halbe Vollzeitstelle einnehmen, freilich ohne Bezahlung.
Da muss man eben etwas klarer an das Gespräch herangehen, was ich nur jedem empfehlen kann.
Ich respektiere das Anliegen der Kanzlei, ich respektiere den Anwalt, ich möchte seine Erwartungen erfüllen und umgekehrt erwarte ich das gleiche bzw. nichts unmögliches, von daher kann ich nur zu mehr Offenheit raten.
Man kann es in der Initiativbewerbung ansprechen, da diese meist ohnehin formlos ist. Im Gespräch sollte man dann aber auf jeden Fall zum Ausdruck bringen, dass einem an der klaren Gestaltung viel gelegen ist.
Man kann das ganze auch so verpacken, dass es nicht "plump" ankommt. Meine Ambition ist es die erste Halbzeit für die praktische Arbeit zu opfern und die zweite dann rein zur Examensvorbereitung. Das habe ich auch so gesagt und das wurde auch akzeptiert.
Im Übrigen kann ich mich dem einen meiner Vorredner anschließen: bei mittleren bis großen Kanzleien ist es eher nachvollziehbar und wird anerkannt als bei kleinen. Bei den kleinen (1-3) besteht eher das Problem, dass die das ganze zu locker gesehen...meiner Meinung nach fehlt auch oftmals das Verständnis oder der nötige Respekt, aber das ist Ansichtssache. Meist werden jedoch fadenscheinige Argumente vorgeschoben warum die Examensbefürchtung der Referendare doch eher "Schnickschnack" ist, am liebsten soll man min. eine halbe Vollzeitstelle einnehmen, freilich ohne Bezahlung.
Da muss man eben etwas klarer an das Gespräch herangehen, was ich nur jedem empfehlen kann.
Ich respektiere das Anliegen der Kanzlei, ich respektiere den Anwalt, ich möchte seine Erwartungen erfüllen und umgekehrt erwarte ich das gleiche bzw. nichts unmögliches, von daher kann ich nur zu mehr Offenheit raten.
11.12.2014, 21:25
(08.11.2014, 15:17)T.Lex87 schrieb: Hallo.
Man kann es in der Initiativbewerbung ansprechen, da diese meist ohnehin formlos ist. Im Gespräch sollte man dann aber auf jeden Fall zum Ausdruck bringen, dass einem an der klaren Gestaltung viel gelegen ist.
Man kann das ganze auch so verpacken, dass es nicht "plump" ankommt.
Auch eine Initiativbewerbung ist eine richtige formhafte Bewerbung. Der Unterschied zur typischen Bewerbung ist einfach, dass sie sich auf keine bestimmte stelle bezieht.
Wenn ich eine Bewerbung bekomme, in der jemand auch nur ansatzweise das Tauchen anspricht, macht es für mich keinen Unterschied, ob er direkt fragt.
Sache ist klar: Referendar will tauchen. Evtl. muss man noch sprechen, wie lange. Aber über das OB scheint man mit demjenigen nicht mehr diskutieren zu müssen.
Gibt Anwälte, die dies in Ordnung finden und welche, die es nicht wollen. Gibt schließlich auch Urlaub, den man zum Lernen nehmen kann.
Wie auch immer, die Anwälte werden dementsprechend aussortieren oder einladen.
Tricksen kann man meiner Meinung nach nicht. Spätestens im Vorstellungsgespräch müssen die Karten auf den Tisch und dann heißts ja oder nein.
Die Kanzleigröße sagt auch nichts unbedingt über die Tauchmöglichkeit aus. Ein Kollege in derselben Kanzlei konnte 4 Monate tauchen (was vom Anwalt aus ging), während ich meinen Jahresurlaub nahm.
Wo ich zustimme ist, dass es schnell heißt: Sie brauchen nicht viel lernen, Sie können das doch alles.
Ist sicher wagemutig, aber ich bin dafür, das Tauchen abzuschaffen.
Es sollten alle Referendare die Möglichkeit kriegen, zwei - bis drei Monate vorm Examen freigestellt zu werden. Meinetwegen, ohne Bezahlung, da man ja auch nichts für den Arbeitgeber leistet.
Wenn dies jedem freigestellt wird, ist niemand verpflichtet, sich selbst zu versorgen.
Momentan gibt's aber eine erhebliche Schieflast. Leute, die bis kurz vor den Prüfungen arbeiten müssen und andere, die sich ab der Verwaltungsstation "Frei" nehmen und über ein Jahr lernen.
30.01.2015, 12:44
Hallo,
die Kanzleien sprechen das in der Regel von allein an. Wie lange sollte jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man 9 Monate tauchen will, dann sollte man das klar ansprechen, weil dann ist einen der Anwalt/Kanzlei und die Station eh egal. Dann wenigstens ehrlich und direkt im Bewerbungschreiben, obwohl da auch ein Anruf genügt. Ansonsten nicht erwähnen.
"Tauchen" bringt meiner Ansicht nach null Gewinn: Erstens lernt Ihr in 6 Monaten (oder 3 Monate) nicht wirklich viel und steht nach dem Ref. ohne Einblick in die Arbeitabläufe etc dar. Das Ref. ist eine Berufsfindungsphase, nicht vergessen. Klart wollen alle Richter werden. Aber man sollte realistisch bleiben.
So anstrengend ist/war das Ref. nun wirklich nicht, sodass man vor Arbeitsbelastung gleich ein "Burn out" bekommt
Meine Empfehlung ist gar nicht zu tauchen. Einfach normal arbeiten und lernen. Bedenkt auch das ein Jahr lernen völlig unrealistisch ist und führt nicht zwangsläufig zu einer enorm besseren Note.
Die Arbeitsbelastung ist im Berufsalltag viel höher. Da Schreibt man kein "ein Urteil pro Woche" oder "eine Klageschrift" etc. Aus meiner Referendargruppe waren die "Taucher" und die "Arbeiter" alle in der Regel gleich von der Note her gewesen. Nur das die einen Kontakte geknüpft haben, die Arbeitsabläufe kennen, Klageschriften diktieren konnten und damit einen weiten Praxisvorsprung haben. Für die anderen ist der Traum geplatzt und haben beim Berufseinstieg enorm zu kämpfen und das nicht nur vom "Handwerk", sondern auch mit den "Arbeitszeiten".
Wer "tauchen" will so es machen. Aber bei mehr als 3 Monaten kann man eigentlich gleich komplett zu hause bleiben. Dann wenigstens konsequent 9 Monate aber dann auch "richtig" lernen.
die Kanzleien sprechen das in der Regel von allein an. Wie lange sollte jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man 9 Monate tauchen will, dann sollte man das klar ansprechen, weil dann ist einen der Anwalt/Kanzlei und die Station eh egal. Dann wenigstens ehrlich und direkt im Bewerbungschreiben, obwohl da auch ein Anruf genügt. Ansonsten nicht erwähnen.
"Tauchen" bringt meiner Ansicht nach null Gewinn: Erstens lernt Ihr in 6 Monaten (oder 3 Monate) nicht wirklich viel und steht nach dem Ref. ohne Einblick in die Arbeitabläufe etc dar. Das Ref. ist eine Berufsfindungsphase, nicht vergessen. Klart wollen alle Richter werden. Aber man sollte realistisch bleiben.
So anstrengend ist/war das Ref. nun wirklich nicht, sodass man vor Arbeitsbelastung gleich ein "Burn out" bekommt
Meine Empfehlung ist gar nicht zu tauchen. Einfach normal arbeiten und lernen. Bedenkt auch das ein Jahr lernen völlig unrealistisch ist und führt nicht zwangsläufig zu einer enorm besseren Note.
Die Arbeitsbelastung ist im Berufsalltag viel höher. Da Schreibt man kein "ein Urteil pro Woche" oder "eine Klageschrift" etc. Aus meiner Referendargruppe waren die "Taucher" und die "Arbeiter" alle in der Regel gleich von der Note her gewesen. Nur das die einen Kontakte geknüpft haben, die Arbeitsabläufe kennen, Klageschriften diktieren konnten und damit einen weiten Praxisvorsprung haben. Für die anderen ist der Traum geplatzt und haben beim Berufseinstieg enorm zu kämpfen und das nicht nur vom "Handwerk", sondern auch mit den "Arbeitszeiten".
Wer "tauchen" will so es machen. Aber bei mehr als 3 Monaten kann man eigentlich gleich komplett zu hause bleiben. Dann wenigstens konsequent 9 Monate aber dann auch "richtig" lernen.