24.05.2017, 10:14
Hallo, kann mir jemand erklären, nach welcher Vorschrift ein Rechtsanwalt die mündliche Verhandlung unterbrechen lassen kann, um sich mit seinem Mandanten kurz zu beraten? Bin für jede Antwort dankbar :)
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
24.05.2017, 15:50
Ich nehme mal an, dass ergibt sich mittelbar aus § 136 III ZPO. "Erfordernlichenfalls hat er..." Wenn es erforderlich ist, wird unterbrochen, dann weitergemacht.