• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Absage Justiz
Antworten

 
Absage Justiz
Berlin
Unregistered
 
#1
20.12.2020, 20:09
Hallo zusammen,

soweit man von der Justiz eine Zusage erhält - wieviel Zeit hat man, um zu- oder abzusagen? Kann man zB bis zum RAW noch absagen?

Vielen Dank und liebe Grüße:)
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
20.12.2020, 22:10
Du kannst noch bis zur Übergabe der Ernennungsurkunde absagen, weil es sich bei der Ernennung um einen mitwirkungsbedürftigen VA handelt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
20.12.2020, 22:13
(20.12.2020, 22:10)Gast schrieb:  Du kannst noch bis zur Übergabe der Ernennungsurkunde absagen, weil es sich bei der Ernennung um einen mitwirkungsbedürftigen VA handelt.

Wobei man vorher prüfen sollte, ob ggfl. eine Pflicht zur Kostenerstattung (etwa: Amtsarzt) entsteht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
20.12.2020, 22:18
Vielen Dank für die Info :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus