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Fachanwalt besser oder nicht?
Gast15455455
Unregistered
 
#1
01.12.2020, 23:04
Hallo.Meine Mutter befindet sich in einem Erbrechtsfall. Sie hat einen Anwalt mit einem guten Ruf beauftragt, dieser hat allerdings Erbrecht nur als Interessenschwerpunkt. Der gegnerische Anwalt ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Hat ein Fachanwalt automatisch bessere Chancen? Sollte meine Mutter besser auch einen Fachanwallt nehmen?
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Gast
Unregistered
 
#2
01.12.2020, 23:33
Kein Witz (so lustig ist das auch nicht): Hatte mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu tun, der anscheinend noch nie etws von Formerfordernissen gehört hat. Namentlich ging er davon aus, dass ein Fax das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB erfüllt. Mein Kopf ist nach wie vor voller Fragezeichen. Unfassbar, wer es in die Anwaltschaft schafft und dann auch noch mit Fachanwaltstitel (für Erbrecht!!!!!) ausgestattet wird. Problem ist wohl, dass solch grundlegendes Wissen in den FA-Klausuren nicht abgefragt wird, weil man irgendwie davon ausgeht, mit Formerfordernissen wiürde ja wohl jeder Kandidat umgehen können. Leider nein.
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Gast
Unregistered
 
#3
01.12.2020, 23:35
(01.12.2020, 23:33)Gast schrieb:  Kein Witz (so lustig ist das auch nicht): Hatte mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu tun, der anscheinend noch nie etws von Formerfordernissen gehört hat. Namentlich ging er davon aus, dass ein Fax das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB erfüllt. Mein Kopf ist nach wie vor voller Fragezeichen. Unfassbar, wer es in die Anwaltschaft schafft und dann auch noch mit Fachanwaltstitel (für Erbrecht!!!!!) ausgestattet wird. Problem ist wohl, dass solch grundlegendes Wissen in den FA-Klausuren nicht abgefragt wird, weil man irgendwie davon ausgeht, mit Formerfordernissen wiürde ja wohl jeder Kandidat umgehen können. Leider nein.


Kurzum: Der Fachanwalt kann absoluter Schrott sein. Der "normale" Anwalt hatte vielleicht einfach nie Bock gehabt, den Lehrgang zu machen oder die Klausuren zu schreiben. Oder seine Fälle zu dokumentieren. Muss gar nichts bedeuten.
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Gast
Unregistered
 
#4
01.12.2020, 23:42
(01.12.2020, 23:33)Gast schrieb:  Kein Witz (so lustig ist das auch nicht): Hatte mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu tun, der anscheinend noch nie etws von Formerfordernissen gehört hat. Namentlich ging er davon aus, dass ein Fax das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB erfüllt. Mein Kopf ist nach wie vor voller Fragezeichen. Unfassbar, wer es in die Anwaltschaft schafft und dann auch noch mit Fachanwaltstitel (für Erbrecht!!!!!) ausgestattet wird. Problem ist wohl, dass solch grundlegendes Wissen in den FA-Klausuren nicht abgefragt wird, weil man irgendwie davon ausgeht, mit Formerfordernissen wiürde ja wohl jeder Kandidat umgehen können. Leider nein.

Gibt überall Flachflieger. Musste nem Richter am Amtsgericht kürzlich erklären, dass es total egal ist, ob sich eine Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet wenn im Vertrag eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart ist. 

An den Threadersteller: Grundsätzlich sind die Chancen ganz gut, dass Du bei einem Fachanwalt an jemanden gerätst, der sich mit der Thematik auskennt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Du kannst aber auch bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel an jemanden geraten, der sich auskennt. Gerade ältere Kollegen mit einem festen Mandantenstamm sparen sich gerne den Stress mit dem Fachanwalt, weil sie darin keinen Mehrwert sehen...verständlicherweise. 
Wenn Du selber auch Jurist bist, schau Dir doch mal an, was der Anwalt bisher so geschrieben hat. Daran kann man meistens schon erkennen, ob er eher zu denen mit Ahnung gehört oder nicht. Am Ende muss eh Deine Mutter entscheiden, wer ihr Anwalt/ihre Anwältin sein soll.
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Gast
Unregistered
 
#5
02.12.2020, 00:38
Manche fühlen sich als Referendar aber auch wie ein junger Gott, wenn man mal einen Praxisausflug hat.
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Gast
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#6
02.12.2020, 00:40
(02.12.2020, 00:38)Gast schrieb:  Manche fühlen sich als Referendar aber auch wie ein junger Gott, wenn man mal einen Praxisausflug hat.

Manche brauchen den dazu nichtmal.
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Gast
Unregistered
 
#7
02.12.2020, 03:41
(02.12.2020, 00:40)Gast schrieb:  
(02.12.2020, 00:38)Gast schrieb:  Manche fühlen sich als Referendar aber auch wie ein junger Gott, wenn man mal einen Praxisausflug hat.

Manche brauchen den dazu nichtmal.

Dazu reicht schon ein vb im 1. (mit 18 P. in Rechtsgeschichte).
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