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  5. Aktenvortrag im StrafR oder ÖR?
Antworten

 
Aktenvortrag im StrafR oder ÖR?
Gasto
Unregistered
 
#1
13.11.2020, 20:04
Liebe Kollegen!

Ich stehe vor der Wahl: Aktenvortrag für die mündliche Prüfung im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht? Ich würde behaupten, dass meine Leistungen in beiden Rechtsgebieten ungefähr gleich stark/schwach sind.

Ich wäre dankbar für eure Meinungen, Erfahrungen, Einschätzungen, Ratschläge etc.

LG :blush:
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
Gast
Unregistered
 
#2
13.11.2020, 21:09
Zivilrecht natürlich  :dodgy:
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Gast GPA
Unregistered
 
#3
13.11.2020, 21:17
Sicher auch eine Frage des Bundeslandes, aber ich bin mit ÖR sehr gut gefahren (13 Punkte). Du hast grundsätzlich immer die gleichen Strukturen, Zulässigkeit, welcher Antrag / Klage, und Begründetheit wird auch immer gleich geprüft... Strafrecht scheint mir da viel unsicherer...
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Gastnds2020
Unregistered
 
#4
14.11.2020, 13:44
Stand auch vor der Entscheidung und hab mich - trotz meinenlm eher öffentlich-rechtlichen Ausbildungsschwerpunkten - für StrafR entschieden. Hat kichneinfach nochmal gereizt. War ein großer Fehler notentechnisch und bin damit auf die Nase gefallen. Rein subjektiv von meinem Umfeld (NDS) aus kann ich auch sagen, dass StrafR teilweise hart benotet wurde und die öffR-Noten eher wohlwollender mit Spitzen in die ganz hohen Notenbereiche. Würde daher, wenn du keinen klaren Favoriten hast, mich für ÖffR entscheiden. Denke die Struktur ist einfach, wie auch schon gesagt wurde, etwas prüfungsfreundlicher.
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