24.10.2020, 07:19
Hallo, ich bin seit knapp 2 Jahren bei der Justiz und möchte jetzt aus familiären Gründen das Bundesland wechseln. Hat hier jemand damit bereits Erfahrung gemacht? Ist es einfacher in der Probezeit oder danach? Sollte ich mich in meinem jetzigen Bundesland noch ernennen lassen oder dann direkt auf eine Ernennungsstelle in dem anderen Bundesland bewerben? Hat man dann überhaupt Chancen als Externer? Wie läuft der Wechsel konkret ab? Bewerbe ich mich in dem anderen Bundesland und kündige dann quasi in meinen? Wollen andere Bundesländer überhaupt Wechsler?
Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich scheue mich aber im Moment noch etwas davor, das direkt bei unserer Verwaltung zu erfragen, da ich meine Pläne noch nicht an die große Glocke hängen möchte.
Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich scheue mich aber im Moment noch etwas davor, das direkt bei unserer Verwaltung zu erfragen, da ich meine Pläne noch nicht an die große Glocke hängen möchte.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
24.10.2020, 08:52
Der Wechsel als Proberichter ist zu manchen Bundesländern quasi ausgeschlossen. Auf Lebenszeit ernannt ist so ein Wechsel deutlich einfacher zu machen.
24.10.2020, 09:04
Am Ende wirst Du die Unterstützung sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Justizministeriums brauchen. Ich würde mit dem aufnehmenden anfangen, denn wenn das nicht klappt hast du „zu Hause“ keine Pferde scheu gemacht.
Was den Zeitpunkt betrifft, wenn du an deinem jetzigen Gericht gut aufgestellt bist und gute Beurteilungen zu erwarten hast, dann würde ich die mitnehmen, man weiß nie, was einem an einem Gericht erwartet, zumal in einem anderen Land.
Was den Zeitpunkt betrifft, wenn du an deinem jetzigen Gericht gut aufgestellt bist und gute Beurteilungen zu erwarten hast, dann würde ich die mitnehmen, man weiß nie, was einem an einem Gericht erwartet, zumal in einem anderen Land.
24.10.2020, 10:07
(24.10.2020, 09:04)Justizgast schrieb: Am Ende wirst Du die Unterstützung sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Justizministeriums brauchen. Ich würde mit dem aufnehmenden anfangen, denn wenn das nicht klappt hast du „zu Hause“ keine Pferde scheu gemacht.Erstmal bei dem neuen Ministerium anzufragen ist ein guter Tipp.
Was den Zeitpunkt betrifft, wenn du an deinem jetzigen Gericht gut aufgestellt bist und gute Beurteilungen zu erwarten hast, dann würde ich die mitnehmen, man weiß nie, was einem an einem Gericht erwartet, zumal in einem anderen Land.
Ich habe bereits drei, meiner Meinung nach ganz ordentliche, Beurteilungen. Die nächste würde erst in ca. 9 Monaten anstehen. Ich bin mir sehr unsicher wann der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel ist. Bei uns ist es so, dass es regelmäßig mehr Bewerber für Ernennungsstellen als Stellen gibt. Assessorenstellen gibt es gefühlt sehr viele. Ich bin deshalb nicht sicher, ob es überhaupt realistisch eine Chance gibt, wenn man sich in einem anderen Bundesland auf eine Lebenszeitstelle bewirbt. Die nehmen doch sicherlich erstmal ihre eigenen Bewerber. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob eine Ernennung in meinem Bundesland sinnvoll ist, da mein Dienstherr doch dann sicherlich weniger geneigt sein wird mich freiwillig gehen zu lassen.
Konkret ginge es bei mir um einen Wechsel von Baden-Württemberg nach Hessen.
24.10.2020, 10:08
Sind gute Argumente. Würde auch einen vorzeitigen Wechsel in Betracht ziehen.
24.10.2020, 13:12
Hessen sucht nach wie vor Richter. Einen fertigen Richter zu bekommen dürfte eher attraktiv sein, auch wenn man ihn nicht mehr rumschubsen kann von Gericht zu Gericht. Ich würde zeitnah Kontakt aufnehmen. Freie Planstellen gibt es in Hessen genug, die Frage immer nur an welchem Gericht genau.
Ich würde zeitnah Kontakt zum HMdJ aufnehmen. Wenn die sagen Wechsel in Probezeit ist leichter würde ich loslegen, wenn die sagen Wechsel geht erst nach Ernennung ist der Weg auch klar. Wenn sie sagen dass beides gleich gut geht kann man auch direkt loslegen. Wenn BW Ärger macht und Hessen bereit ist, die Probezeit in BW anzurechnen dürfte ein Antrag auf Entlassung mit Einstellungszusage aus Hessen in der Probezeit leichter fallen als nach Ernennung.
Ich würde zeitnah Kontakt zum HMdJ aufnehmen. Wenn die sagen Wechsel in Probezeit ist leichter würde ich loslegen, wenn die sagen Wechsel geht erst nach Ernennung ist der Weg auch klar. Wenn sie sagen dass beides gleich gut geht kann man auch direkt loslegen. Wenn BW Ärger macht und Hessen bereit ist, die Probezeit in BW anzurechnen dürfte ein Antrag auf Entlassung mit Einstellungszusage aus Hessen in der Probezeit leichter fallen als nach Ernennung.
15.08.2023, 18:04
Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern.
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern.
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.
16.08.2023, 09:52
(15.08.2023, 18:04)NRW0922 schrieb: Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern.
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.
Ich weiß von einer Freundin, dass sie nicht nach NRW wechseln konnte, weil sie die Anforderungen an das Richteramt in NRW nicht erfüllt, in dem Bundesland, in dem sie angefangen hat, aber schon. Ihr wurde gesagt, dass sie evtl. bessere Chancen hat, wenn sie verplant ist, aber eine Sicherheit gibt es nicht, solange nicht die Anforderungen in NRW gesenkt werden.
16.08.2023, 16:09
(16.08.2023, 09:52)Gast. schrieb:(15.08.2023, 18:04)NRW0922 schrieb: Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern.
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.
Ich weiß von einer Freundin, dass sie nicht nach NRW wechseln konnte, weil sie die Anforderungen an das Richteramt in NRW nicht erfüllt, in dem Bundesland, in dem sie angefangen hat, aber schon. Ihr wurde gesagt, dass sie evtl. bessere Chancen hat, wenn sie verplant ist, aber eine Sicherheit gibt es nicht, solange nicht die Anforderungen in NRW gesenkt werden.
Das dürfte für TE kein Problem darstellen, weil BW derzeit 2 x 8 P. verlangt und Hessen in der Summe 15 P. (2. Stex. mind. 7 P.)
25.11.2024, 21:40
Gibt es hierfür weitere Erfahrungsberichte/Einblicke? Insbesondere wir der Wechsel von der StA eines Bundeslands in das andere klappt?
LG
LG