04.10.2020, 17:34
(04.10.2020, 13:37)Gast schrieb: Ist in Berlin und Brandenburg eine Station am VG Pflicht?
Du musst natürlich als Proberichter dann eine Station beim VG machen, um dort auf Lebenszeit ernannt werden zu können. IdR (Ausnahmen gibst!) werden ProRi im 1. Jahr wegen § 6 VwGO in Berlin nicht am VG eingesetzt. Für Jahr 2 kann man entsprechende Wünsche äußern.
Alles weitere ist natürlich eine Frage des "Bedarfs" - also die Meinung des Senats, wie viele Richter die Justiz BRAUCHT ;)
04.10.2020, 19:35
(04.10.2020, 15:00)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:37)Gast schrieb: Ist in Berlin und Brandenburg eine Station am VG Pflicht?
Nein, aber in Berlin musst du mit der Präsidentin des VG ein nettes Gespräch führen und sie entscheidet dann.
"Pflicht" ist das nirgendwo. Aber es ist halt schwierig zu vermitteln, dass das der absolute Traumberuf ist, wenn man trotz der Möglichkeit keine Station beim VG gemacht hat.
04.10.2020, 19:43
(04.10.2020, 19:35)Gast schrieb:(04.10.2020, 15:00)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:37)Gast schrieb: Ist in Berlin und Brandenburg eine Station am VG Pflicht?
Nein, aber in Berlin musst du mit der Präsidentin des VG ein nettes Gespräch führen und sie entscheidet dann.
"Pflicht" ist das nirgendwo. Aber es ist halt schwierig zu vermitteln, dass das der absolute Traumberuf ist, wenn man trotz der Möglichkeit keine Station beim VG gemacht hat.
Sowas kann sich doch auch im Laufe des Berufslebens entwickeln? Und außerdem ziehen einige in der Wahlstation Ausland vor.
04.10.2020, 19:43
Finds aber auch lächerlich wenn man es zur Einstellungsvoraussetzung macht, dass es der absolute Traumberuf ist.
Dann bring ich mal lieber mein Diddle Freundebuch aus der Kindheit mit in dem Richter als Berufswunsch drin steht lol
Dann bring ich mal lieber mein Diddle Freundebuch aus der Kindheit mit in dem Richter als Berufswunsch drin steht lol
05.10.2020, 06:38
(04.10.2020, 19:35)Gast schrieb:(04.10.2020, 15:00)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:37)Gast schrieb: Ist in Berlin und Brandenburg eine Station am VG Pflicht?
Nein, aber in Berlin musst du mit der Präsidentin des VG ein nettes Gespräch führen und sie entscheidet dann.
"Pflicht" ist das nirgendwo. Aber es ist halt schwierig zu vermitteln, dass das der absolute Traumberuf ist, wenn man trotz der Möglichkeit keine Station beim VG gemacht hat.
Es geht bei der (Wahl-)Station beim VG/OVG nicht darum, ob VG-Richter der Traumberuf ist. Die Arbeit in jeder Fachgerichtsbarkeit ist nunmal eine andere als das, was man in der Zivilstation am AG/LG so sieht. Es macht durchaus Sinn, mal zu schauen, ob sich Bewerber mit den Unterschieden auch praktisch zumindest ein bisschen auseinandergesetzt haben.