23.09.2020, 09:09
(22.09.2020, 19:18)Gast schrieb: In Großkanzleien absolut üblich; da unterschreibt immer der mandatsführende Partner und (!) die/der/das sachbearbeitende Counsel und/ oder Associate. Kenne Schriftsätze mit bis zu drei Unterschriften am Schluss.
Liegt aber einfach daran, dass die oben als „Ansprechpartner“ genannt sind ...
Auch bei kleineren oder mittelständischen Kanzleien würde mir das nicht negativ auffallen.
Ich kenne Partner in GKs, da kommt der sachbearbeitende Associate nicht mal in den Cc der E-Mail ;-) wenn man Schriftsätze mit überschreiben darf, ist das super. In meiner GK Litigation Zeit haben wir es so gehandhabt, dass der Partner unterschrieben hat und zwar alleine. Ein Schriftsatz mit 4-5 Unterschriften hätte ich albern gefunden.