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Aktualität der Gesetzestexte
Melli
Unregistered
 
#1
15.09.2020, 13:08
Hallo, habe jetzt mehrfach gelesen, dass die Kommentare Altauflagen sein können für das Ref.
Wie Sieht es denn mit dem Schönfelder.... aus?.
Ich hole mir lieber 1 mal im Jahr einen anstatt zichmal im Jahr diese Ergänzungslieferungen zu holen. Das kostet nur Zeit und Geld. Bis jetzt bin ich ganz gut damit gefahren. 
Wie sieht es im Ref. damit aus?

Bitte nur hilfreiche Kommis! 
Danke
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Gast
Unregistered
 
#2
15.09.2020, 13:11
ich hab die gesetze von meinen klausuren aus dem 1. examen fürs ref gekauft, hat funktioniert. musste mir nur die neue bauordnung ausdrucken, rest war kein problem. Eweig alt sollten die nicht sein aber 1-2 jahre ist kein problem.
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Gast
Unregistered
 
#3
15.09.2020, 13:11
(15.09.2020, 13:11)Gast schrieb:  ich hab die gesetze von meinen klausuren aus dem 1. examen fürs ref gekauft, hat funktioniert. musste mir nur die neue bauordnung ausdrucken, rest war kein problem. Eweig alt sollten die nicht sein aber 1-2 jahre ist kein problem.


nicht gekauft, sondern benutzt muss es natürlich heißen
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Melli
Unregistered
 
#4
15.09.2020, 13:37
(15.09.2020, 13:11)Gast schrieb:  ich hab die gesetze von meinen klausuren aus dem 1. examen fürs ref gekauft, hat funktioniert. musste mir nur die neue bauordnung ausdrucken, rest war kein problem. Eweig alt sollten die nicht sein aber 1-2 jahre ist kein problem.

Danke Dir!
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Gast
Unregistered
 
#5
15.09.2020, 23:10
Für die Stationsarbeit brauchst du keine Gesetze und die Probeklausuren/Fälle aus JuS etc sind idR eh älter.
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Melli
Unregistered
 
#6
16.09.2020, 09:50
(15.09.2020, 23:10)Gast schrieb:  Für die Stationsarbeit brauchst du keine Gesetze und die Probeklausuren/Fälle aus JuS etc sind idR eh älter.


Ok. Vielen Dank.
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