09.12.2015, 18:06
Hey
In der Behördenklausur in NRW ist doch grds. nur
die Abfassung eines Bescheides (Ausgangsbescheid, WB....) gefordert oder?
Ein Gutachten muss ich nur anfertigen, falls es ihm BV gefordert ist?
Und ist in NRW eine Begleitverfügung anzufertigen.
Ich habe gehört:
-Satzungsentwurf
-Vfg.
-Abhilfebescheid'
kommt nicht vor.
Danke für entsprechende Antworten
In der Behördenklausur in NRW ist doch grds. nur
die Abfassung eines Bescheides (Ausgangsbescheid, WB....) gefordert oder?
Ein Gutachten muss ich nur anfertigen, falls es ihm BV gefordert ist?
Und ist in NRW eine Begleitverfügung anzufertigen.
Ich habe gehört:
-Satzungsentwurf
-Vfg.
-Abhilfebescheid'
kommt nicht vor.
Danke für entsprechende Antworten
09.12.2015, 19:03
Hey!
Ich dachte immer, die Behördenklausur ist das Gegenstück zur RA-Klausur und deshalb ist auch immer ein Gutachten gefordert. Im Mai lief z.B. eine Behördenklausur mit einem internen Vermerk als praktischem Teil. Keine Panik, bei so was weiß dann niemand wie es auszusehen hat.
Ich dachte immer, die Behördenklausur ist das Gegenstück zur RA-Klausur und deshalb ist auch immer ein Gutachten gefordert. Im Mai lief z.B. eine Behördenklausur mit einem internen Vermerk als praktischem Teil. Keine Panik, bei so was weiß dann niemand wie es auszusehen hat.
10.12.2015, 11:49
Also m.E ist nur der Bescheid anzufertigen, da ja alle Erwägungen des Gutachtens auch im Bescheid auftauchen. Es wäre somit keine neue Leistung.
Auch muss man ja nicht wie in der Anwaltsklausur aus taktischen Gründen etwas im Schriftsatz weglassen.
Hat jemand eine Erfahrung im Examen gemacht? oder eine Quelle was nun anzufertigen ist?
Auch muss man ja nicht wie in der Anwaltsklausur aus taktischen Gründen etwas im Schriftsatz weglassen.
Hat jemand eine Erfahrung im Examen gemacht? oder eine Quelle was nun anzufertigen ist?
15.12.2015, 09:40
Gestern lief in NRW eine Behördenklausur mit Gutachten, Zweckmäßigkeit und Bescheidentwurf.