20.07.2020, 11:58
Liebe Alle,
ich habe eine Frage dazu, wenn der Kläger noch keine Zahlung aus 812 BGB verlangen kann, sondern nur Abtretung eines Anspruchs.
Kann ich dann einen Hinweis nach § 139 ZPO beschließen (und dann Klageänderung) oder ist die Klage abzuweisen (und entscheidungsreif)?
Beste Grüße und vielen Dank!
ich habe eine Frage dazu, wenn der Kläger noch keine Zahlung aus 812 BGB verlangen kann, sondern nur Abtretung eines Anspruchs.
Kann ich dann einen Hinweis nach § 139 ZPO beschließen (und dann Klageänderung) oder ist die Klage abzuweisen (und entscheidungsreif)?
Beste Grüße und vielen Dank!