09.09.2015, 11:12
Hallo Kollegen,
Ich habe ein Problem: vor ungefähr zwei Monaten habe ich nach einem sehr sympathischen Gespräch eine Zusage für die Anwaltsstation erhalten.
Privat hat sich nun aber einiges geändert. Mein Freund hat einen Job am anderen Ende vom Bundesland erhalten und die Kanzlei, die mich nehmen würde ist bezüglich Verkehrsanbindungen sehr schlecht gelegen. In der Kanzlei geht man davon aus, dass ich täglich von 9 bis 17.45 (inkl. Mittagspause) anwesend bin. Pendeln würde knapp 3 Stunden je Richtung dauern.
Würdet ihr ne näher gelegene Kanzlei suchen oder in den sauren Apfel beißen?
Wenn absagen, wie macht man das am Besten ohne gleich Ärger mit dem OLG zu bekommen??
Ich habe ein Problem: vor ungefähr zwei Monaten habe ich nach einem sehr sympathischen Gespräch eine Zusage für die Anwaltsstation erhalten.
Privat hat sich nun aber einiges geändert. Mein Freund hat einen Job am anderen Ende vom Bundesland erhalten und die Kanzlei, die mich nehmen würde ist bezüglich Verkehrsanbindungen sehr schlecht gelegen. In der Kanzlei geht man davon aus, dass ich täglich von 9 bis 17.45 (inkl. Mittagspause) anwesend bin. Pendeln würde knapp 3 Stunden je Richtung dauern.
Würdet ihr ne näher gelegene Kanzlei suchen oder in den sauren Apfel beißen?
Wenn absagen, wie macht man das am Besten ohne gleich Ärger mit dem OLG zu bekommen??
21.10.2015, 00:27
auf jeden fall absagen!
15 Stunden pro Tag unterwegs ... zzgl. Pufferzeiten...
Das könnte man machen, wenn du nur einmal die Woche in die Kanzlei musst.
Aber was der Freund damit zu tun hat?
15 Stunden pro Tag unterwegs ... zzgl. Pufferzeiten...
Das könnte man machen, wenn du nur einmal die Woche in die Kanzlei musst.
Aber was der Freund damit zu tun hat?
23.10.2015, 18:11
Ich war in einer ähnlichen Situation und habe abgesagt. Mir war die Fahrt dann doch zu weit und das Angebot in der anderen Kanzlei war zudem reizvoller.
In der Regel gibt es Meldefristen am OLG. Solange die Frist noch läuft, ist das kein Problem. Es geht ja mehr darum, dass man dort weiß, dass die Referendare versorgt sind und keine Zwangszuweisung erfolgen muss.
Falls die Frist bereits verstrichen ist, kurzer Anruf beim OLG. Mich würde es sehr wundern, wenn man sich dort querstellt.
In der Regel gibt es Meldefristen am OLG. Solange die Frist noch läuft, ist das kein Problem. Es geht ja mehr darum, dass man dort weiß, dass die Referendare versorgt sind und keine Zwangszuweisung erfolgen muss.
Falls die Frist bereits verstrichen ist, kurzer Anruf beim OLG. Mich würde es sehr wundern, wenn man sich dort querstellt.