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  5. Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6)
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Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6)
Gast
Unregistered
 
#11
10.06.2020, 14:37
(10.06.2020, 10:48)OjaGPA schrieb:  
(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb:  In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.



Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.

Ich musste leider nachzahlen. Nicht viel, aber trotzdem ärgerlich. Bin aber im zweiten Ref Jahr auch nicht über die Pauschale hinsichtlich der Werbungskosten gekommen. Fand ich schon sehr bitter, bei dem Hamburger Hungerlohn und den Anrechnungregelungen.
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Gast
Unregistered
 
#12
10.06.2020, 15:10
Wieso Nachzahlung? Lohnsteuer wird doch angeführt und der Job in Klasse VI sollte doch eher einen Puffer schaffen?
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Gast123848
Unregistered
 
#13
10.06.2020, 17:41
Wahrscheinlich freie Mitarbeit
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Gast
Unregistered
 
#14
10.06.2020, 22:42
(10.06.2020, 10:48)OjaGPA schrieb:  
(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb:  In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.



Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.


SK I (Ref.-Gehalt) und SK VI (WissMit GK) ist wegen dem niedrigen Grundgehalt im Ref. bei mir auch blöd; es wird auch auf eine Nachzahlung rauslaufen. Einfach mal in eine Steuer-App oä. eingeben, konnte es auch nicht glauben ... :-/
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