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  5. Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch)
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Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch)
guest111
Unregistered
 
#1
14.04.2020, 17:58
Hallo zusammen!

Ist es möglich, in den ersten Tagen des hessischen Referendariats für die mündliche Prüfung (im Verbesserungsversuch in BW) freigestellt zu werden? Die Sachbearbeiter verweisen mich auf die - grundsätzlich strikte - Urlaubssperre in den ersten drei Monaten; ich müsse das mit dem jeweiligen Gericht klären, an dem ich zu späterer Zeit eine Zulassung erhalte.

Gibt es hierzu Erfahrungen? Bloße Formsache oder mglw. ein ernsthaftes Problem?

Vielen Dank im Voraus.
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Gast
Unregistered
 
#2
14.04.2020, 21:03
Bei uns in BaWü konnte man problemlos mit den AG Leitern oder Ausbildungsleitern reden. Da gabs eigentlich nie Urlaubssperre
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