25.09.2026, 16:43
Hallo ihr Lieben,
ich stehe aktuell vor einer Zwickmühle im Bewerbungsverfahren nach dem zweiten Staatsexamen und wollte mal in die Runde fragen, ob jemand von euch in einer ähnlichen Situation war.
Ich habe heute die Zusage für eine Stelle in einem Justizministerium erhalten. Das Problem: Ich habe parallel noch andere Bewerbungen laufen, bei denen ich gerne die jeweiligen Ergebnisse abwarten würde. Gegenüber dem Ministerium habe ich im ersten Impuls bzw. auf Nachfrage bereits mündlich signalisiert, dass grundsätzlich großes Interesse an der Stelle besteht.
Jetzt frage ich mich:
Hat jemand von euch schon mal trotz einer solchen mündlichen Willensbekundung gegenüber einem Ministerium am Ende doch noch abgesagt (weil z. B. eine andere Wunschstelle kam)?
Wie reagieren Justizministerien auf einen Rückzieher nach einer mündlichen Zusage? Verbaut man sich damit endgültig alle Türen (auch für die Zukunft)?
Wie habt ihr Zeit geschunden, um andere Verfahren (z. B. bei anderen Arbeitgebern oder in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) noch abzuwarten, ohne die Zusage im Ministerium zu gefährden?
Ich habe auch noch am 16.10.26 ein Gespräch im Finanzministerium.
Über Erfahrungsberichte, Tipps oder Einschätzungen dazu würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
ich stehe aktuell vor einer Zwickmühle im Bewerbungsverfahren nach dem zweiten Staatsexamen und wollte mal in die Runde fragen, ob jemand von euch in einer ähnlichen Situation war.
Ich habe heute die Zusage für eine Stelle in einem Justizministerium erhalten. Das Problem: Ich habe parallel noch andere Bewerbungen laufen, bei denen ich gerne die jeweiligen Ergebnisse abwarten würde. Gegenüber dem Ministerium habe ich im ersten Impuls bzw. auf Nachfrage bereits mündlich signalisiert, dass grundsätzlich großes Interesse an der Stelle besteht.
Jetzt frage ich mich:
Hat jemand von euch schon mal trotz einer solchen mündlichen Willensbekundung gegenüber einem Ministerium am Ende doch noch abgesagt (weil z. B. eine andere Wunschstelle kam)?
Wie reagieren Justizministerien auf einen Rückzieher nach einer mündlichen Zusage? Verbaut man sich damit endgültig alle Türen (auch für die Zukunft)?
Wie habt ihr Zeit geschunden, um andere Verfahren (z. B. bei anderen Arbeitgebern oder in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) noch abzuwarten, ohne die Zusage im Ministerium zu gefährden?
Ich habe auch noch am 16.10.26 ein Gespräch im Finanzministerium.
Über Erfahrungsberichte, Tipps oder Einschätzungen dazu würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
25.09.2026, 17:51
Zunächst Glückwunsch zur Zusage!
Kann nur für die obere Bundesverwaltung sprechen, aber dort lagen zwischen mündlicher Zusage und der Versendung des Vertrags anderthalb Monate.
Und bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, ist nichts fix. Du musst ihnen auch nicht offen legen, dass du noch weitere Bewerbungen laufen hast - das ist unmittelbar nach dem zweiten Examen ohnehin klar.
Kann nur für die obere Bundesverwaltung sprechen, aber dort lagen zwischen mündlicher Zusage und der Versendung des Vertrags anderthalb Monate.
Und bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, ist nichts fix. Du musst ihnen auch nicht offen legen, dass du noch weitere Bewerbungen laufen hast - das ist unmittelbar nach dem zweiten Examen ohnehin klar.









