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VBL als WiMi/Lehrstuhl
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 682
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#1
Gestern, 08:57
Wenn man intern promoviert als WiMi an einem Lehrstuhl, kommt natürlich die Frage zur VBL. Meines Verständnisses nach ist die Befreiuung von der VBLklassik/Pflichtversicherung (mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen/Umlageverfahren/Anspruch erst ab 60 Beitragsmonaten) und damit Wechsel zur VBLextra (ausschließlich Arbeitgeberbeibeiträge, Kapitaldeckungsverfahren, direkte Ansprüche) eigentlich wohl immer sinnvoller, da man das höhere Nettoentgelt sinnvoller selbst nutzen und/oder anlegen kann.

Übersehe ich da etwas? Habt ihr das ggf. anders gehandhabt/aus welchen Gründen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 09:01 von RefNdsOL.)
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RefWU
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#2
Vor 8 Stunden
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Befreiung auch sinnvoller. So bekommt man die AG-Beiträge, muss selbst nicht zuschießen und falls man unter den 36 Monaten bleibt, darf man die Rente behalten.
Theoretisch bekommt man mittlerweile aus der VBL-Klassik Ansprüche schon ab 36 Monaten Versicherungszeit.
In manchen Ländern gibt es Probleme mit den LBVs. Der Befreiungsanspruch aus § 2 II ATV-L geht auf die 60 Monate, nicht auf die 36 Monate. Hier ggf. freundlich drauf hinweisen.
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