Gestern, 08:57
Wenn man intern promoviert als WiMi an einem Lehrstuhl, kommt natürlich die Frage zur VBL. Meines Verständnisses nach ist die Befreiuung von der VBLklassik/Pflichtversicherung (mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen/Umlageverfahren/Anspruch erst ab 60 Beitragsmonaten) und damit Wechsel zur VBLextra (ausschließlich Arbeitgeberbeibeiträge, Kapitaldeckungsverfahren, direkte Ansprüche) eigentlich wohl immer sinnvoller, da man das höhere Nettoentgelt sinnvoller selbst nutzen und/oder anlegen kann.
Übersehe ich da etwas? Habt ihr das ggf. anders gehandhabt/aus welchen Gründen?
Übersehe ich da etwas? Habt ihr das ggf. anders gehandhabt/aus welchen Gründen?
Vor 8 Stunden
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Befreiung auch sinnvoller. So bekommt man die AG-Beiträge, muss selbst nicht zuschießen und falls man unter den 36 Monaten bleibt, darf man die Rente behalten.
Theoretisch bekommt man mittlerweile aus der VBL-Klassik Ansprüche schon ab 36 Monaten Versicherungszeit.
In manchen Ländern gibt es Probleme mit den LBVs. Der Befreiungsanspruch aus § 2 II ATV-L geht auf die 60 Monate, nicht auf die 36 Monate. Hier ggf. freundlich drauf hinweisen.
aus meiner Sicht ist die Befreiung auch sinnvoller. So bekommt man die AG-Beiträge, muss selbst nicht zuschießen und falls man unter den 36 Monaten bleibt, darf man die Rente behalten.
Theoretisch bekommt man mittlerweile aus der VBL-Klassik Ansprüche schon ab 36 Monaten Versicherungszeit.
In manchen Ländern gibt es Probleme mit den LBVs. Der Befreiungsanspruch aus § 2 II ATV-L geht auf die 60 Monate, nicht auf die 36 Monate. Hier ggf. freundlich drauf hinweisen.









