Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Anklageschrift Sitzungsdienst
Antworten

 
Anklageschrift Sitzungsdienst
Liloles
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 9
Registriert seit: Oct 2025
#1
Vor 11 Stunden
Hallo

wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.

Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?

Ist es so richtig?
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)
3. Paragraphenkette

VG 🥲
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 10 Stunden von Liloles.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.235
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
Vor 10 Stunden
§§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 10 Stunden von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Liloles
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 9
Registriert seit: Oct 2025
#3
Vor 8 Stunden
(Vor 10 Stunden)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 681
Themen: 24
Registriert seit: May 2024
#4
Vor 42 Minuten
(Vor 8 Stunden)Liloles schrieb:  
(Vor 10 Stunden)Praktiker schrieb:  §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).

1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften

Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.

Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.

In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.

Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus