Vor 11 Stunden
Hallo
wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.
Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?
Ist es so richtig?
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)
3. Paragraphenkette
VG 🥲
wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.
Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?
Ist es so richtig?
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)
3. Paragraphenkette
VG 🥲
Vor 10 Stunden
§§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).
1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
Vor 8 Stunden
(Vor 10 Stunden)Praktiker schrieb: §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).
1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
Vor 42 Minuten
(Vor 8 Stunden)Liloles schrieb:ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.(Vor 10 Stunden)Praktiker schrieb: §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).
1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.
In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.
Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.









