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Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil
Vierteljurist
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2026
#1
15.07.2026, 16:15
Hallo zusammen   Smile ,
ich habe nun mein erstes Staatsexamen in den Händen und würde gerne sowohl in der Anwaltsstation, als auch nach dem zweiten Staatsexamen gerne in der Großkanzlei arbeiten. Aufgrund einiger privater Umstände konnte ich mich auf das Staatsexamen aber nur wenige Monate vorbereiten, weshalb ich zwar froh bin, bestanden zu haben, allerdings meine Wunschnote noch nicht erreicht habe. Im staatlichen Teil hatte ich 7,1P (dabei im schriftlichen leider auch nur 6,1P), durch den universitären Teil habe ich im Gesamtergebnis allerdings VB mit knapp über 9 Punkten. Aktuell bin ich sehr am hadern, ob ich den Verbesserungsversuch noch mache, um auch im staatlichen Teil über 9P oder zumindest 8P zu kommen, da ich des Öfteren gehört habe, dass Großkanzleien vermehrt auf den staatlichen Teil achten, gerade wenn man sich so extrem durch den universitären Teil nach oben zieht wie ich. Daher meine Fragen:
-Achten Großkanzleien auf den staatlichen Teil oder eher auf die Gesamtnote?
-Wie stehen meine Chancen (ohne Verbesserungsversuch) auf eine Einstellung in der Anwaltsstation oder als Associate nach dem zweiten Examen, wenn dieses über 9P liegt? Würdet ihr das Referendariat noch ein halbes Jahr warten lassen und dafür den Verbesserungsversuch antreten?

Mir ist natürlich bewusst, dass es dabei keine eindeutige Antwort gibt, über eure Einschätzung oder Ratschläge wäre ich aber dennoch sehr froh! Smile
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Philosophenchiller
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2025
#2
16.07.2026, 07:57
Woran lag es, dass du nicht höher gepunktet hast?
Was hattest du so in Probeklausuren?
Siehst du konkrete Schwächen, an denen du arbeiten kannst?
Hast du schon Einsicht in die Klausuren beantragt, um rauszukriegen, wo die Schwächen lagen?

Der Staatsteil wird gemeinhin als deutlich vergleichbarer wahrgenommen als der universitäre Teil. 

D.h. ja, die Antwort lautet leider, dass deutlich mehr auf den Staatsteil geachtet wird.

Aktuell könnte es - je nach Stadt und sonstigen Umständen - daher sehr schwierig werden, mit den Noten in eine GK zu kommen.

Wenn das dein explizites Berufsziel ist - und wenn du gute Fehleranalyse betreibst oder meinst, höher punkten zu können - würde ich den Verbesserungsversuch angehen.

edit: Grad nochmal gelesen, private Umstände, daher nicht viel Lernzeit. Dann mach den Verbesserungsversuch auf jeden Fall. Juristen sind leider extrem notengeil, das ist einfach so, damit muss man sich arrangieren bzw. die Vorteile überwiegen, sich dem System zu unterwerfen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2026, 07:58 von Philosophenchiller.)
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JuraHassLiebe
Fullmember
****
Beiträge: 352
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#3
16.07.2026, 10:05
(15.07.2026, 16:15)Vierteljurist schrieb:  Hallo zusammen   Smile ,
ich habe nun mein erstes Staatsexamen in den Händen und würde gerne sowohl in der Anwaltsstation, als auch nach dem zweiten Staatsexamen gerne in der Großkanzlei arbeiten. Aufgrund einiger privater Umstände konnte ich mich auf das Staatsexamen aber nur wenige Monate vorbereiten, weshalb ich zwar froh bin, bestanden zu haben, allerdings meine Wunschnote noch nicht erreicht habe. Im staatlichen Teil hatte ich 7,1P (dabei im schriftlichen leider auch nur 6,1P), durch den universitären Teil habe ich im Gesamtergebnis allerdings VB mit knapp über 9 Punkten. Aktuell bin ich sehr am hadern, ob ich den Verbesserungsversuch noch mache, um auch im staatlichen Teil über 9P oder zumindest 8P zu kommen, da ich des Öfteren gehört habe, dass Großkanzleien vermehrt auf den staatlichen Teil achten, gerade wenn man sich so extrem durch den universitären Teil nach oben zieht wie ich. Daher meine Fragen:
-Achten Großkanzleien auf den staatlichen Teil oder eher auf die Gesamtnote?
-Wie stehen meine Chancen (ohne Verbesserungsversuch) auf eine Einstellung in der Anwaltsstation oder als Associate nach dem zweiten Examen, wenn dieses über 9P liegt? Würdet ihr das Referendariat noch ein halbes Jahr warten lassen und dafür den Verbesserungsversuch antreten?

Mir ist natürlich bewusst, dass es dabei keine eindeutige Antwort gibt, über eure Einschätzung oder Ratschläge wäre ich aber dennoch sehr froh! Smile

Es gibt keine pauschale Regel wie "der Schwerpunkt wird immer rausgerechnet".

Deshalb probiere ich dir einmal ein paar Anhaltspunkte zu geben, die jeweils für oder gegen ein rausrechnen sprechen:

Regelmäßig kein "rausrechnen", wenn:

- der Schwerpunkt schlechter ist, als der Staatsteil
- der Schwerpunkt im einschlägigen Rechtsgebiet ist
- der Schwerpunkt nur ein wenig besser ist als der Staatsteil oder durch den Schwerpunkt keine neue Notenstufe erreicht wird
- der Staatsteil bereits ohne Schwerpunkt verdammt gut 


Regelmäßig rausrechnen hingegen, wenn:

- der Schwerpunkt deutlich besser ist als der Staatsteil (dies ist bei dir anscheinend der Fall)
- der Schwerpunkt nicht im einschlägigen Rechtsgebiet liegt
- du zum Staat gehst
- es generell ein weniger relevanter Schwerpunkt ist (so wird römische Rechtsgeschichte oder Kirchenrecht häufiger rausgerechnet als Steuerrecht)

Hinzu kommen die persönlichen Präferenzen des Gegenübers. Wenn diese/r selbst nur aufgrund des Schwerpunktes auf 9,0 gekommen ist, wird es weniger streng genommen als von einem Partner, zu dessen Zeit es noch keinen Schwerpunkt gab.

Zusammenfassen: Lässt sich sagen, dass du mit dem Verbesserungsversuch deutlich besser da stehst, insbesondere wenn du tatsächlich aufgrund persönlicher Umstände unterperformed hast.
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wroxbalker
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2025
#4
18.07.2026, 13:08
(16.07.2026, 10:05)JuraHassLiebe schrieb:  - du zum Staat gehst

Der Staat darf, sofern er sich am 1. StEx als Note orientiert und einlädt, den SP nicht rausrechnen. Ob das dann am Ende im Gespräch berücksichtigt wird, ist das eine. Aber wenn man zu Gesprächen einlädt (und das geht üblicherweise nach Noten aus 1+2. StEx), dann wäre eine Nicht-Einladung bei der der SP rausgerechnet wird offensichtlich rechtswidrig.
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