Vor 7 Stunden
(Vor 9 Stunden)seuginho schrieb:(Gestern, 12:32)Praktiker schrieb: Naja. Die Vorgeschichte macht halt wieder die Musik: mehrfach einstellen wollen und nicht zugestimmt, sich dann geärgert und eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es offensichtlich nicht gibt. Kann man schon auf Vorsatz kommen...
Naja, dass der Richter einstellen will und die StA nicht zustimmt, ist beim Strafrichter ja schon fast der Regelfall. Zu behaupten, der Richter habe deswegen aus Trotz fehlerhaft entschieden, ist total absurd. Die Krönung ist, dass die StA am Ende der HV, obwohl keine Zeugenaussage und kein sonstiger Umstand für einen Vorsatz des Richters sprach, Freiheitsstrafe von 1J 2M beantragt, damit (absichtlich?) der Richter seinen Job verliert. Wahnsinn…
Dachte ich mir auch. So wie sich jedenfalls der Artikel liest, wirkte hier nicht der Richter, sondern eher die Staatsanwaltschaft trotzig
Vor 5 Stunden
(Vor 7 Stunden)JuraLiebhaber schrieb:(Vor 9 Stunden)seuginho schrieb:(Gestern, 12:32)Praktiker schrieb: Naja. Die Vorgeschichte macht halt wieder die Musik: mehrfach einstellen wollen und nicht zugestimmt, sich dann geärgert und eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es offensichtlich nicht gibt. Kann man schon auf Vorsatz kommen...
Naja, dass der Richter einstellen will und die StA nicht zustimmt, ist beim Strafrichter ja schon fast der Regelfall. Zu behaupten, der Richter habe deswegen aus Trotz fehlerhaft entschieden, ist total absurd. Die Krönung ist, dass die StA am Ende der HV, obwohl keine Zeugenaussage und kein sonstiger Umstand für einen Vorsatz des Richters sprach, Freiheitsstrafe von 1J 2M beantragt, damit (absichtlich?) der Richter seinen Job verliert. Wahnsinn…
Dachte ich mir auch. So wie sich jedenfalls der Artikel liest, wirkte hier nicht der Richter, sondern eher die Staatsanwaltschaft trotzig
Finde die Anklage auch daneben, aber was soll die StA denn beantragen, wenn sie vom Schuldspruch ausgeht? Mindeststrafe 1 Jahr!
Vor 5 Stunden
(Vor 5 Stunden)RefExMachina schrieb:(Vor 7 Stunden)JuraLiebhaber schrieb:(Vor 9 Stunden)seuginho schrieb:(Gestern, 12:32)Praktiker schrieb: Naja. Die Vorgeschichte macht halt wieder die Musik: mehrfach einstellen wollen und nicht zugestimmt, sich dann geärgert und eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es offensichtlich nicht gibt. Kann man schon auf Vorsatz kommen...
Naja, dass der Richter einstellen will und die StA nicht zustimmt, ist beim Strafrichter ja schon fast der Regelfall. Zu behaupten, der Richter habe deswegen aus Trotz fehlerhaft entschieden, ist total absurd. Die Krönung ist, dass die StA am Ende der HV, obwohl keine Zeugenaussage und kein sonstiger Umstand für einen Vorsatz des Richters sprach, Freiheitsstrafe von 1J 2M beantragt, damit (absichtlich?) der Richter seinen Job verliert. Wahnsinn…
Dachte ich mir auch. So wie sich jedenfalls der Artikel liest, wirkte hier nicht der Richter, sondern eher die Staatsanwaltschaft trotzig
Finde die Anklage auch daneben, aber was soll die StA denn beantragen, wenn sie vom Schuldspruch ausgeht? Mindeststrafe 1 Jahr!
Das Problem ist ja, dass sie trotz dieses Ergebnisses der Beweisaufnahme weiterhin vom Schuldspruch ausging.
Man weiß natürlich nicht, was genau in der HV erörtert wurde, aber wenn man den Artikel zugrundelegt, ist das abenteuerlich von der StA









