Vor 1 Stunde
Habt ihr auch die Erfahrung machen müssen infolge der RA-Station wegen einer Zusatzvergütung zum einen ESt nachzahlen zu müssen (halb so schlimm), zum anderen aber dann auch gleich eine Vorauszahlungsfestsetzung zu bekommen. Kriegt man das mittels Einspruch dazu, dass das eben eine außergewöhnliche Situation war, jetzt Einkünfte anders und ggf. nach Ende des Refs auch Arbeitslosigkeit droht wieder weg, also die Vorauszahlung? (Die würden in Summe eine größere Steuerbelastung bedeuten als ich jetzt nachzahle, das wäre total die Belastung).



