Gestern, 20:41
Hi liebe Community,
ich wollte mal fragen, ob es hier jemanden gibt, der als zugelassener Rechtsanwalt lediglich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei gearbeitet hat, aber die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen konnte?
Hängt die Befreiung von der Argumentation gegenüber der Versicherung ab, oder wird wissenschaftlichen Mitarbeitern die Befreiung grundsätzlich verwehrt? Denn es dürfte nach meiner Auffassung regelmäßig darzulegen sein, dass die wissenschaftliche Mitarbeit nur eingegangen wird, um bis zum Beginn des LL.M Studiums oder auch während der Doktor-Arbeit nicht Vollzeit arbeiten zu müssen und damit nicht die gleiche zeitliche Verantwortung wie ein Anwalt übernehmen zu müssen. Die Tätigkeit selbst sich aber nicht von der eines Vollzeit angestellten Rechtsanwalts unterscheidet?
Ich wäre über sämtliche Erfahrungen und auch Überlegungen dankbar.
ich wollte mal fragen, ob es hier jemanden gibt, der als zugelassener Rechtsanwalt lediglich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei gearbeitet hat, aber die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen konnte?
Hängt die Befreiung von der Argumentation gegenüber der Versicherung ab, oder wird wissenschaftlichen Mitarbeitern die Befreiung grundsätzlich verwehrt? Denn es dürfte nach meiner Auffassung regelmäßig darzulegen sein, dass die wissenschaftliche Mitarbeit nur eingegangen wird, um bis zum Beginn des LL.M Studiums oder auch während der Doktor-Arbeit nicht Vollzeit arbeiten zu müssen und damit nicht die gleiche zeitliche Verantwortung wie ein Anwalt übernehmen zu müssen. Die Tätigkeit selbst sich aber nicht von der eines Vollzeit angestellten Rechtsanwalts unterscheidet?
Ich wäre über sämtliche Erfahrungen und auch Überlegungen dankbar.
Vor 6 Stunden
Das ist nicht möglich, da für die Befreiung notwendig ist, dass man für diese Tätigkeit Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist.
Die Befreiung gilt immer nur für eine konkrete Tätigkeit und nicht für alle Arten von Erwerbstätigkeit insgesamt. Eine Erweiterung auf andere Unternehmen/Rechtsträger ist nur unter extrem engen Voraussetzungen möglich, die in der Regel nicht vorliegen. Ich habe es bei meinem Wechsel von der Mutter- in die Tochtergesellschaft nicht übertragen können, sondern musste einen komplett neuen Antrag stellen, der auch komplett neu auf seine Voraussetzungen geprüft wurde. Details findest du bei deinem Versorgungswerk und deiner Rechtsanwaltskammer.
Die Befreiung gilt immer nur für eine konkrete Tätigkeit und nicht für alle Arten von Erwerbstätigkeit insgesamt. Eine Erweiterung auf andere Unternehmen/Rechtsträger ist nur unter extrem engen Voraussetzungen möglich, die in der Regel nicht vorliegen. Ich habe es bei meinem Wechsel von der Mutter- in die Tochtergesellschaft nicht übertragen können, sondern musste einen komplett neuen Antrag stellen, der auch komplett neu auf seine Voraussetzungen geprüft wurde. Details findest du bei deinem Versorgungswerk und deiner Rechtsanwaltskammer.
Vor 1 Stunde
Ja - ich war Wimi mit Rechtsanwaltszulassung und habe in das Versorgungswerk statt gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Kann doch auch keinen Unterschied machen, ob du als "Associate" oder "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" angestellt bist - Rechtsanwalt bleibt Rechtsanwalt und ich war ganz normal bei der Kanzlei eingetragen. Das wurde bei der Befreiung auch gar nicht thematisiert.


