26.03.2026, 16:48
Ihr Lieben,
ich habe vor 2 Wochen mein 2. Examen abgeschlossen und auch mein Zeugnis erhalten.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Wahlstation einen Monat zu kurz abgeleistet habe. Ich habe in meinem damaligen Zuweisungsantrag auch nur lediglich 3 Monate angegeben. Im Zuweisungsbescheid wurde dieser dann "kommentarlos" auf 4 verlängert. Dies ist mir nicht aufgefallen.
Ich habe jetzt Sorge vor möglichen Problemen mit dem OLG bzw. der Ref-Abteilung.
Hat jemand Erfahrungen, ob die Zeugnisse der Wahlstation nachgefordert werden?
Ich würde jetzt zunächst mit der Kanzlei sprechen, wo ich die Station absolviert habe und darum bitten das Zeugnis ggf. anzupassen.
Andere Option wäre "es unter den Teppich fallen zu lassen" und nichts zu tun.
Was meint ihr?
VIelen Dank und LG
ich habe vor 2 Wochen mein 2. Examen abgeschlossen und auch mein Zeugnis erhalten.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Wahlstation einen Monat zu kurz abgeleistet habe. Ich habe in meinem damaligen Zuweisungsantrag auch nur lediglich 3 Monate angegeben. Im Zuweisungsbescheid wurde dieser dann "kommentarlos" auf 4 verlängert. Dies ist mir nicht aufgefallen.
Ich habe jetzt Sorge vor möglichen Problemen mit dem OLG bzw. der Ref-Abteilung.
Hat jemand Erfahrungen, ob die Zeugnisse der Wahlstation nachgefordert werden?
Ich würde jetzt zunächst mit der Kanzlei sprechen, wo ich die Station absolviert habe und darum bitten das Zeugnis ggf. anzupassen.
Andere Option wäre "es unter den Teppich fallen zu lassen" und nichts zu tun.
Was meint ihr?
VIelen Dank und LG
26.03.2026, 23:53
(26.03.2026, 16:48)estragon schrieb: Ihr Lieben,
ich habe vor 2 Wochen mein 2. Examen abgeschlossen und auch mein Zeugnis erhalten.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Wahlstation einen Monat zu kurz abgeleistet habe. Ich habe in meinem damaligen Zuweisungsantrag auch nur lediglich 3 Monate angegeben. Im Zuweisungsbescheid wurde dieser dann "kommentarlos" auf 4 verlängert. Dies ist mir nicht aufgefallen.
Ich habe jetzt Sorge vor möglichen Problemen mit dem OLG bzw. der Ref-Abteilung.
Hat jemand Erfahrungen, ob die Zeugnisse der Wahlstation nachgefordert werden?
Ich würde jetzt zunächst mit der Kanzlei sprechen, wo ich die Station absolviert habe und darum bitten das Zeugnis ggf. anzupassen.
Andere Option wäre "es unter den Teppich fallen zu lassen" und nichts zu tun.
Was meint ihr?
VIelen Dank und LG
Würde es keinesfalls unter den Tisch fallen lassen.
Ist blöd gelaufen aber würde es definitiv klären.


