06.03.2026, 15:30
Ich bin etwas überfordert mit dem nahenden Ende meines Refs. Ich habe voraussichtlich im Mai mündliche Prüfung in Hessen und beende damit mein Ref.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
06.03.2026, 15:58
(06.03.2026, 15:30)Refgurke schrieb: Ich bin etwas überfordert mit dem nahenden Ende meines Refs. Ich habe voraussichtlich im Mai mündliche Prüfung in Hessen und beende damit mein Ref.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
Du bekommst doch Bürgergeld dann (ALG nicht wegen Verbeamtung). Dann musst du dir eine GKV suchen und ne gesetzliche Versicherung abschließen, die wird nämlich vom Jobcenter dann bezahlt 🤔 Ich war nicht verbeamtet im Ref, aber ich kenne das so, dass man für den letzten Monat ein volles Gehalt bekommt, also die die Anfang des Monats geprüft werden bekommen das nicht entsprechend abgezogen, aber im Zweifel bei deinem Dienstherrn erfragen
07.03.2026, 02:05
Hallo Leidensgenosse, mir schwirren aktuell die selben Fragen im Kopf 🥲 irgendwie findet man überall unterschiedliche Angaben.
Und zu meinem Vorredner:
Beim Bezug von Bürgergeld bleibt man in der PKV. Man kann dann leider nicht einfach in die GKV wechseln.
Und zu meinem Vorredner:
Beim Bezug von Bürgergeld bleibt man in der PKV. Man kann dann leider nicht einfach in die GKV wechseln.
07.03.2026, 13:38
(07.03.2026, 02:05)Sincju schrieb: Hallo Leidensgenosse, mir schwirren aktuell die selben Fragen im Kopf 🥲 irgendwie findet man überall unterschiedliche Angaben.
Und zu meinem Vorredner:
Beim Bezug von Bürgergeld bleibt man in der PKV. Man kann dann leider nicht einfach in die GKV wechseln.
Bezahlt das Jobcenter dann die PKV? Dachte man ist dann Pflichtversichert so wie wenn du in ein Angestelltenverhältnis wechselst. Dann MUSST du ja auch in die GKV wechseln. Wundert mich jzt dass es bei BG anders ist 🤔
07.03.2026, 13:45
(07.03.2026, 13:38)JurisRef schrieb:(07.03.2026, 02:05)Sincju schrieb: Hallo Leidensgenosse, mir schwirren aktuell die selben Fragen im Kopf 🥲 irgendwie findet man überall unterschiedliche Angaben.
Und zu meinem Vorredner:
Beim Bezug von Bürgergeld bleibt man in der PKV. Man kann dann leider nicht einfach in die GKV wechseln.
Bezahlt das Jobcenter dann die PKV? Dachte man ist dann Pflichtversichert so wie wenn du in ein Angestelltenverhältnis wechselst. Dann MUSST du ja auch in die GKV wechseln. Wundert mich jzt dass es bei BG anders ist 🤔
So verwunderlich ist das nun nicht. Der Gesetzgeber hat damit verhindern wollen, dass sich Menschen in Zeiten guten Einkommens oder aus anderen Gründen bestehender Versicherungsfreiheit in die PKV begeben und der Solidargemeinschaft entziehen und sich dann im Fall der Erwerbslosigkeit wieder dieser zuwenden, ohne etwas beizutragen. Das ist konsequent. Schließlich ist niemand, der versicherungsfrei ist - wie Beamte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SG V - verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, sondern kann freiwillig Mitglied bleiben nach § 9 SGB V.
Dafür gibt es - wer hätte es gedacht - natürlich auch eine gesetzliche Regelung in
§ 5 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 5 Abs. 5a SGB V.
Der gleiche Telos liegt übrigens auch dem grundsätzlichen Wechselausschluss nach dem 55. Lebensjahr zu Grunde, vgl. § 6 Abs. 3a SGB V.
07.03.2026, 23:47
PKV musst du selbst zahlen. Es gibt bei manchen PKVs für ihre bisherigen Kunden Übergangsregelungen von bis zu einem Jahr, bei anderen musst du den vollen normalen Betrag (ca. 600-700 €) zahlen. Ich bin deswegen extra zu teureren Debeka im Ref, damit ich danach „nur“ 200 € zahlen muss, bis ich einen Job über der Minijobgrenze habe.
Ab Juli gibt es zudem kein Bürgergeld mehr, sondern nur Grundsicherung mit sehr sehr geringen Vermögensgrenzen. Mir macht das auch extreme Sorgen, da ich wohl meine ETFs fürs Alter mit erheblicher Steuerlast verkaufen muss.
Ab Juli gibt es zudem kein Bürgergeld mehr, sondern nur Grundsicherung mit sehr sehr geringen Vermögensgrenzen. Mir macht das auch extreme Sorgen, da ich wohl meine ETFs fürs Alter mit erheblicher Steuerlast verkaufen muss.
Gestern, 12:52
An diejenigen, die voraussichtlich auch im Mai mündliche Prüfung haben werden: habt ihr die drohende Arbeitslosigkeit bereits beim Amt angezeigt?
Gestern, 12:55
(06.03.2026, 15:58)JurisRef schrieb:(06.03.2026, 15:30)Refgurke schrieb: Ich bin etwas überfordert mit dem nahenden Ende meines Refs. Ich habe voraussichtlich im Mai mündliche Prüfung in Hessen und beende damit mein Ref.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
Du bekommst doch Bürgergeld dann (ALG nicht wegen Verbeamtung). Dann musst du dir eine GKV suchen und ne gesetzliche Versicherung abschließen, die wird nämlich vom Jobcenter dann bezahlt 🤔 Ich war nicht verbeamtet im Ref, aber ich kenne das so, dass man für den letzten Monat ein volles Gehalt bekommt, also die die Anfang des Monats geprüft werden bekommen das nicht entsprechend abgezogen, aber im Zweifel bei deinem Dienstherrn erfragen
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man Bürgergeld auch nur, wenn man alleine lebt. Wenn man mit jemandem zusammen lebt, bekommt man kaum etwas oder auch gar nichts (je nach Verdienst). Man ist eine Bedarfsgemeinschaft und es wird davon ausgegangen, dass die andere Person einen mit "durchfüttern" kann..
Gestern, 23:17
(Gestern, 12:55)Refgurke schrieb:(06.03.2026, 15:58)JurisRef schrieb:(06.03.2026, 15:30)Refgurke schrieb: Ich bin etwas überfordert mit dem nahenden Ende meines Refs. Ich habe voraussichtlich im Mai mündliche Prüfung in Hessen und beende damit mein Ref.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
Du bekommst doch Bürgergeld dann (ALG nicht wegen Verbeamtung). Dann musst du dir eine GKV suchen und ne gesetzliche Versicherung abschließen, die wird nämlich vom Jobcenter dann bezahlt 🤔 Ich war nicht verbeamtet im Ref, aber ich kenne das so, dass man für den letzten Monat ein volles Gehalt bekommt, also die die Anfang des Monats geprüft werden bekommen das nicht entsprechend abgezogen, aber im Zweifel bei deinem Dienstherrn erfragen
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man Bürgergeld auch nur, wenn man alleine lebt. Wenn man mit jemandem zusammen lebt, bekommt man kaum etwas oder auch gar nichts (je nach Verdienst). Man ist eine Bedarfsgemeinschaft und es wird davon ausgegangen, dass die andere Person einen mit "durchfüttern" kann..
Kommt darauf an mit wem du zusammen lebst, da man zwischen Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft unterscheidet. Wohnst du mit Freunden in einer Art WG dann seid ihr nur eine Haushaltsgemeinschaft und das Einkommen deiner Mitbewohner zählt nicht. Wohnst du aber mit einem Partner zusammen, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft
und das Einkommen wird mit angerechnet.
Gestern, 23:20
(Gestern, 12:52)Refgurke schrieb: An diejenigen, die voraussichtlich auch im Mai mündliche Prüfung haben werden: habt ihr die drohende Arbeitslosigkeit bereits beim Amt angezeigt?
Ja, das musst du drei Monate im Voraus machen. Unser olg hat uns auch darauf extra schon im Januar hingewiesen. Allerdings meldet man sich nach einem Ausbildungsende arbeitssuchend und nicht arbeitslos. Ist ein kleiner Unterschied, den man bei dem Formular beachten sollte



