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Anwaltsstation in anderer Stadt
jurali2
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#1
02.03.2026, 22:30
Hallo,
Hat jemand Erfahrung aus dem Ref in BW und kann mir vielleicht sagen, wie das mit der Anwesenheitspflicht bei den AG‘S ist, wenn man die Anwaltsstation außerhalb von BW machen möchte? Ich würde gerne in München in eine Kanzlei, weiß aber nicht, wie dass dann mit den AG‘S und Klausuren geht. 
Auch interessiert es mich, ob die meisten die beiden Anwaltsstationen bei demselben Anwalt machen? Weil die Stationen in BW ja zweigeteilt sind. Oder man lieber zu zwei verschiedenen gehen sollte?
Und ich wollte fragen, ob man sich schon vor dem Start des Refs anfangen sollte zu bewerben oder ob es reicht, wenn man sich zu Beginn des Refs bewirbt. Vielleicht braucht man ja Formulare dafür?
Wäre wirklich dankbar für eine Antwort und Erfahrungen mit einer Anwaltsstation in einer anderen Stadt.
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Ref3
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: May 2024
#2
03.03.2026, 20:35
Wenn du die Anwaltsstation in einem anderen Bundesland machst, bekommst du i.d.R. eine AG Befreiung, teilweise muss dann aber der Anwaltslehrgang nachgeholt werden.

Durch die zweigeteilte Station in BW wird i.d.R. in der "zweiten" Station getaucht. Wenn du gar nicht tauchen willst, kannst du natürlich auch zu zwei verschiedenen Anwälten gehen. Das machen eher weniger Referendare so, würde ich sagen.

Vor Beginn des Referendariats wirst du vermutlich keine Zusagen bekommen, weil dein Einstellungstermin ja gar nicht sicher ist. Die meisten bewerben sich nach der Zivilstation, da man hier auch schon ein praktisches Zeugnis vorlegen kann.

Ich hoffe, das hilft dir weiter :-)
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