19.11.2025, 18:34
... will die Ausbildungsstelle (Office im englischsprachigen Ausland, Kanzlei hat aber auch deutsche Büros) nicht ausstellen, zugleich akzeptiert das OLG nur deutschsprachige Nachweise.
Umfang des Arbeitsvertrags: 18 (!) Seiten, würde also beim Übersetzer einiges an Geld kosten.
Jemand schon einmal in der Situation gewesen und eine Lösung parat?
Vielen Dank im Voraus!
Umfang des Arbeitsvertrags: 18 (!) Seiten, würde also beim Übersetzer einiges an Geld kosten.
Jemand schon einmal in der Situation gewesen und eine Lösung parat?
Vielen Dank im Voraus!
19.11.2025, 18:45
(19.11.2025, 18:34)jabberwocky9 schrieb: ... will die Ausbildungsstelle (Office im englischsprachigen Ausland, Kanzlei hat aber auch deutsche Büros) nicht ausstellen, zugleich akzeptiert das OLG nur deutschsprachige Nachweise.
Umfang des Arbeitsvertrags: 18 (!) Seiten, würde also beim Übersetzer einiges an Geld kosten.
Jemand schon einmal in der Situation gewesen und eine Lösung parat?
Vielen Dank im Voraus!
MyHammer oder selbst übersetzen. Es muss ja bestimmt keine beglaubigte Übersetzung sein, oder?


