13.11.2025, 11:54
Ich hätte eine Frage bzgl. der Proberichterzeit in der Verwaltungsgerchtsbarkeit in Nds.: bleibt man grds. (ausgenommen die mögliche Abordnung an eine Gebietskörperschaft) für die 3-5 Jahre Proberichterzeit an einem Verwaltungsgericht? Und kann man sich konkret auf ein Verwaltungsgericht bewerben oder ist der letztliche Einsatzort innerhalb des OVG-Bezirks abhängig vom Gutdünken des OVG?
13.11.2025, 21:33
Ja, man bleibt die drei Jahre am selben VG, dort wird man auch dann ernannt.
Man kann Wunschstandorte angeben, ob man da eine Stelle angeboten bekommt, hängt aber von Verfügbarkeit/Stelle ab.
Man kann Wunschstandorte angeben, ob man da eine Stelle angeboten bekommt, hängt aber von Verfügbarkeit/Stelle ab.
14.11.2025, 07:53
Hier nur kleiner Erfahrungsbericht zum Bewerbungsverfahren: NDS bzw. das OVG Lüneburg lassen sich sehr viel Zeit. Ich habe seit über einem Monat nichts von meiner Bewerbung gehört. Habe vorher extra angerufen und gefragt, ob am VG eingestellt wird. Da wurde ich auch nach meinen Noten und örtlichen Präferenzen gefragt. Deshalb kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es an den Noten scheitert. Dennoch bisher nichts. Mittlerweile war ein anderes, eigentlich als langsam bekanntes Land schneller :D stell dich also ggf auf eine lange Wartezeit ein.
14.11.2025, 13:23
Alles klar. Danke euch für die rückmeldung.


